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Abmahnung RuhrKanzlei im Auftrage der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA

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Abmahnung der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA

Die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA lässt Abmahnungen über die RuhrKanzlei aus Dortmund aussprechen.

Mir liegt eine solche Abmahnung vom 14.03.2022 zur Verteidigung vor.

In der Abmahnung wird der aus anderen Ticket- Abmahnungen bekannte Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht.

Das Weiterveräußerungsverbot resultiert aus den ATGB der Abmahnerin:

„8.2 Unzulässige Weitergabe: …

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,..“

Der Abgemahnte wird wegen eines Angebotes zum Verkauf von Eintrittskarte über eine Anzeige auf ebay- Kleinanzeigen aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten in Höhe von 353,60 € gefordert.

Was ist zu tun?

Haben Sie Ihre Dauerkarte oder ein Einzelticket im Internet angeboten?

Bewahren Sie die Ruhe.

Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft werden, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmahnung auch wirksam sind. Der Verein muss sich zunächst an die im Ticketsystem registrierten Ticketerwerber halten und diesen bei ermittelten Ticketangeboten zu den erworbenen Tickets wenden. Vielfach werden Karten jedoch privat weitergegeben und tauchen am Ende einer solchen Kette im Internet auf.

ABMAHNUNG ERHALTEN?

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