Abmahnung Sony Music „Happiness – Hurts (Album)“ durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte – was tun?

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Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München) mahnen im Ihrer Mandantin der Sony Music Entertainment Germany ebenfalls in München ansässig wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen ab.

Betroffen ist dabei aktuell das Album „Happiness” der britischen Popgruppe Hurts.

Die Urheberrechtsverletzung soll durch das illegale Herunterladen des Musikalbums in Filesharing Netzwerken, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, eMule, Kazaa sowie die gleichzeitige Freigabe als Upload (öffentliches Zugänglichmachen § 19a UrhG) begangen worden sein.

Neben einem Betrag von 956 Euro wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Empfehlung zum weiteren Vorgehen bei Abmahnung „Happiness - Hurts”

1. Unterlassungserklärung

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Insoweit sei darauf hinzuweisen, dass auch die Abgabe einer abgeänderten Erklärung ausreicht, um den geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu genügen und eine mögliche einstweilige Verfügung bezüglich dieses Anspruches zu verhindern. Es gilt dabei nämlich zu beachten, dass die einmal unterschriebene Erklärung eine Gültigkeitsdauer von 30 Jahren besitzt.

2. Zahlungsansprüche und deren Höhe

Zugleich sollte das dreizehnseitige Schreiben und die darin genannten Details bezüglich des angeblichen Tatzeitpunkts überprüft werden. Dabei ist insbesondere erwähnenswert der Zeitpunkt des angeblichen Downloads und des gleichzeitigen Verfügbarmachens, Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, der Dateiname und die verwendete Filesharingsoftware, die im angefügten Ermittlungsdatensatz genannt werden.

Eine genauere Prüfung sollte auch zu den im Schreiben erwähnten Gebühren und zum geforderten Schadensersatz erfolgen. Als Streitwert werden 10.000 Euro pro Werk und als Schadensersatz 450 Euro angegeben. Aus dem Streitwert werden die geforderten Anwaltskosten errechnet.

Überblick über Streitwerte bei Filesharing Abmahnungen:

  • LG Magdeburg (2 S 226/10): Streitwert 5.000 Euro Musikalbum - für eigenen Anwalt
  • AG Aachen (115 C 77/10): Streitwert 3.000 Euro, Musikalbum mit 12 Titel - aktuelles Album
  • AG Elmshorn (49 C 57/10): Streitwert 2.000 Euro, bei Musikalbum 12 Titel - wegen kurzer Dauer
  • LG Hamburg (308 O 321/10): Streitwert 10.000 Euro bei aktuellem Film angemessen
  • AG Wildeshausen (4 C 497/09): Streitwert 1.200 Euro Musikalbum - für eigenen Anwalt, einzelnes Album, kurzer Zeitraum von nur 51 Sekunden

Zusammenfassung

Im Rahmen einer Rechtsberatung kann über Chancen und Risiken aufklärt und Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise geholfen werden.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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