Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

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Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit des Vereins Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH):

Der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. geht bundesweit gegen Wettbewerbsverstöße vor und stand deshalb wiederholt in der Kritik. Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich allerdings entschieden, dass die Abmahnungen des Vereins kein Rechtsmissbrauch sind (Informationen zu der Entscheidung des BGH finden Sie hier: https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-duh-deutsche-umwelthilfe-rechtsmissbrauch.htm). Auch hier in der Kanzlei sind in der Vergangenheit wiederholt Abmahnungen des Vereins zur Prüfung vorgelegt worden.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird unter Verweis auf eine Zeitungsanzeige ausgeführt: Der Abgemahnte sei seit dem 1. Mai 2014 nach § 16a EnEV bei der Bewerbung von Immobilien bei Vorliegen eines Energieausweises zum Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe dazu verpflichtet, bestimmte Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie anzugeben, die dem Energieausweis zu entnehmen sind. In der angesprochenen Werbeanzeige würden erforderliche Angaben jedoch gänzlich fehlen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Betroffene soll wie in vorangegangenen Fällen eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgeben und pauschalierte Kosten in Höhe von 229,34 Euro zahlen.

Meine Einschätzung: 

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf eine Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die EnEV sollten Sie berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben der EnEV sehr fehleranfällig und somit auch sehr haftungsträchtig ist.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung meiner Meinung nach zu einseitig zugunsten des abmahnenden Vereins formuliert.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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