Abmahnung vom Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) | Grundpreis-Angabe u.v.m.
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Der Abmahner
Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) (Sitz: Im Grünen Winkel 5, Duisburg) hat es als Ziel, den fairen Wettbewerb zu unterstützen und somit illegale Werbung zu bekämpfen. Dazu werden vermehrt Wettbewerber abgemahnt.
Der Vorwurf
Der Vorwurf beläuft sich auf verschiedenste wettbewerbsrechtliche Verstöße, wie der einer fehlenden Grundpreisangabe oder unzureichender Widerrufsbelehrungen.
Die Forderung
Neben der Zahlung von 196,35 € wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Derzeit werden bereits die Vertragsstrafen bei Wettbewerbern eingefordert, die die Unterlassungserklärung zuvor unterschrieben haben.
Unsere Einschätzung
Sowohl die Berechtigung der Abmahnungen als auch die Aktivlegitimation sind in den Fällen fraglich. Die Strategie des Abmahnvereins wird auch hier wieder deutlich: Wegen des geringen Betrags schnell abgegebene oder blind unterschriebene Unterlassungserklärungen ermöglichen letztlich eine einfache Geltendmachung von Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen gegen diese.
Fraglich ist, ob die Abmahnungen überhaupt in jedem der Fälle berechtigt sind.
Unser Rat
Aufgrund der regelmäßig sehr weiten Fassung der Unterlassungserklärung und der hohen Vertragsstrafen ist das Risiko, dass Verstöße später mit enorm hohen Kosten verbunden sind, extrem hoch. Deshalb sollte die mitgeschickte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt geprüft und wenn möglich modifiziert werden. Sprechen Sie uns hierzu gern an!
Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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