Abmahnung von Alexander Helbig durch RA Bernd Klosterhafen | Fehlerhafter Hinweis auf OS-Plattform

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Abmahnung

In einigen Fällen wurden in letzter Zeit Abmahnungen des RA Bernd Klosterhafen namens und in Vertretung von Alexander Helbig aus Königswinter ausgesprochen. Betroffen ist die Branche des Vertriebs von Spielwaren und Büchern über die Plattform Amazon.

Vorwurf

Die Abmahnungen ergehen an Händler dieser Branche, die keinen Hinweis auf den Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU zur Verfügung stellen. 

Forderung

Der beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung soll binnen kürzester Zeit unterschrieben werden, zudem wird die Erstattung der Abmahnkosten verlangt. 

Unsere Einschätzung

Nach der ODS-Verordnung der Union sind Online-Verkäufer regelmäßig zur Bereithaltung eines Hinweises inklusive anklickbarem Link auf die EU-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet. Eine Zuwiderhandlung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

Unser Rat

Auffällig ist, dass in den vorformulierten Unterlassungserklärungen von RA Klosterhafen für jeden zukünftigen Verletzungsfall 5.100 € Vertragsstrafe fällig werden.

Wir raten davon ab, die Erklärung ohne anwaltliche Beratung einfach blind zu unterschreiben. Vorausgesetzt die Abmahnung ist berechtigt, ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung zwar ratsam, allerdings ist es möglich, die Erklärung zu ihren Gunsten umzuformulieren. Ihr Haftungsrisiko kann dadurch erheblich verringert werden. 

Bleiben Sie untätig, ergehen in der Regel kostspielige gerichtliche Maßnahmen gegen Sie. Sie sollten also zügig auf die Abmahnung reagieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie auch eine Abmahnung von Alexander Helbig erhalten haben!

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 09/2018


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema