Abmahnung von Bavarian Distillers GbR durch RA Gritschneider Kastert Zinka | Markenrechtsverletzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Abmahner

Die „Bavarian Distillers GmbH“, die Inhaber der Wortmarke „Ginchilla“ sind, lassen derzeit über die Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinka vermehrt abmahnen.

Der Vorwurf

Der Vorwurf beläuft sich auf eine Markenrechtsverletzung der Wortmarke „Ginchilla“. Durch den unberechtigten Gebrauch des Namens für ein Produkt soll der Abgemahnte gegen das Markenrecht verstoßen haben.

Die Forderung

Der Abmahner fordert die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € vorsieht, sowie den Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.752,90 €.

Unsere Einschätzung

Wenn Sie die mitgeschickte Erklärung unterschreiben, erklären Sie sich für die Markenrechtsverletzung verantwortlich und verpflichten sich zudem zu Zahlungen im Falle einer erneuten Verletzung.

Unser Rat

Die Erklärung sollte in dieser Form nicht unterschrieben werden, ohne dass diese vorher gründlichst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft worden ist. Es empfiehlt sich, diese durch einen Anwalt modifizieren zu lassen. Auch sollte die Zahlung nicht ohne anwaltliche Prüfung des Anspruchs durchgeführt werden. Sind Sie gänzlich untätig und lassen die gesetzte Frist einfach verstreichen, drohen weitere kostenintensive gerichtliche Schritte.

Sprechen Sie uns deswegen gerne an! Eine Ersteinschätzung ist in Ihrem Fall kostenfrei.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema