Abmahnung von H-D U.S.A. LLC. / Harley-Davidson und Grünecker

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Erneut wurde uns eine Abmahnung von H-D U.S.A. LLC. / Harley-Davidson und Grünecker Rechtsanwälte übergeben. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen seit einigen Jahren und vertreten bereits viele Mandanten, die eine Abmahnung von Grünecker und Harley-Davidson erhalten haben.

Wenn Sie eine entsprechende Abmahnung von Grünecker und H-D U.S.A. LLC erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (das Markenrecht gehört als gewerbliches Schutzrecht zum Fachgebiet des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz) nutzen. 

Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung als E-Mail nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. So können auch kurze Fristen sicher gewahrt werden.


Worum geht es bei der Abmahnung von Harley-Davidson?

Die uns seit einiger Zeit vorliegenden Abmahnungen sind immer sehr ähnlich. Den betroffenen Anbietern wird die Verletzung von Markenrechten der Firma H-D U.S.A. LLC. vorgeworfen. 

Vorab weisen die Anwälte von Grünecker darauf hin, dass  Im Zuge der Markendiversifikation ihre  Mandantin auch andere Produktbereiche erschlossen habe und Inhaberin verschiedener Markenregistrierungen sei. Gegenstand der aktuellen markenrechtlichen Abmahnung ist dabei ein Vertrieb von Aufklebern auf der Handelsplattform Ebay.de. Es wird behauptet, dass es sich bei den angebotenen Aufklebern um Fälschungen handelt.


Was wird gefordert und wie sollte man reagieren?

Von den betroffenen Anbietern wird in erster Linie eine Unterlassungserklärung gefordert. Hierzu heißt es. Diese dient der Vermeidung einer weiteren (gerichtlichen) Auseinandersetzung über die Unterlassungsansprüche. 

Dennoch sollte die Unterlassungserklärung keinesfalls in der vorgeschlagenen Form unterzeichnet werden. In der Unterlassungserklärung sind nämlich die weiteren Ansprüche der H-D U.S.A. LLC. aufgenommen. 

Durch Unterzeichnung der Unterlassungserklärung würde der Betroffene die Ansprüche ohne Notwendigkeit rechtsverbindlich anerkennen. Insbesondere der Gegenstandswert (hier: 500.000 €) ist in der Regel zu hoch. Auch die Beseitigungsansprüche (Achtung: nicht wörtlich in der Unterlassungserklärung aufgenommen, gleichwohl mit versprochen) bilden bei der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein erhebliches Haftungsrisiko.

Als Fachanwälte raten wir betroffenen Unternehmern, die Abmahnung ernst zu nehmen und keinesfalls die Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen.

Sollte die Prüfung durch uns tatsächlich ergeben, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, können wir die  Unterlassungserklärung für Sie modifizieren. Wir raten betroffenen Händlern, folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  •         Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  •         keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  •         Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  •         Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen


Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung von Marken von Harley-Davidson erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •         erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  •         durchgehend persönliche Ansprechpartner
  •         Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  •         unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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