Abmahnung von Lubberger Lehment und Volkswagen AG – Marken: VW, R-Line, R-Line Logo

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit über einem Jahrzehnt vertreten wir unzählige Mandaten, die eine Abmahnung von der Volkswagen AG wegen angeblicher Markenverletzungen erhalten haben. 

Wir haben vielfach über diese Abmahnungen von Lubberger Lehment berichtet und bieten betroffenen Unternehmern eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt an. 


Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung

Wenn  auch Sie eine Abmahnung von Lubberger Lehment und der Volkswagen AG erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht nutzen. 

Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung von Lubberger Lehment und VW, nebst Ihrer Telefonnummer, per E-Mail an: info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend und für Sie kostenlos bei Ihnen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.


Was ist Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Volkswagen AG?

Die Rechtsanwälte von Lubberger Lehment teilen mit, dass Anlass der Abmahnung das Angebot nicht lizenzierter Zubehörteile sei. Diese Zubehörteile würden mit den Marken der VW AG beworben. Dies stelle wiederum eine Verletzung der Markenrechte der Volkswagen AG dar. 

Die Rechtsanwälte von Lubberger Lehment weisen darauf hin, das die Volkswagen AG einer der führenden Automobilhersteller weltweit sei und  zur Sicherung ihrer Rechte über einen umfangreichen Markenschutz verfüge. 

In der aktuellen Abmahnung wird dabei z.B. auf die Marken

  • Unions-Wortmarke „VW" (u.a. EUIPO Nr. 1354216)
  •  Unions-Wortmarke „R-Line" (EUIPO Nr. 3082609)
  •  Unions-Bildmarke „R-Line Logo" (EUIPO Nr.1027640)
  • Internationale Registrierung Bildmarke „R Logo" mit Schutzbereichserstreckung auf die Europäische Union (IR1488507)

verwiesen.

Der Vorwurf in der Abmahnung ist dabei, dass die vorgenannten Marken der Volkswagen AG für Zubehörteile verwendet wurden, die nicht von VW stammen und/oder mit der Zustimmung von VW in den Verkehr gebracht wurden. 

Es wird die Abgabe einer sehr umfangreichen Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren wird Auskunft und Schadenersatz verlangt. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 250.000 €.


Reaktionsmöglichkeiten und „To-dos“ bei Abmahnung von Volkswagen

Trotz der schwerwiegenden Forderungen der Volkswagen AG sollte der Betroffene unbedingt Ruhe bewahren und keinesfalls vorschnell irgendeine Erklärung abgeben. Von einer direkten Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist angesichts dann fehlender „Waffengleichheit“ abzuraten.

Wichtig ist, die Fristen zu beachten, da im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme durch die Volkswagen AG zu rechnen ist. Ein Gerichtsverfahren ist angesichts des hohen Gegenstandswertes jedoch mit einem hohen Verfahrenskostenrisiko verbunden. Auf ein solches Verfahren sollte es der Abgemahnte daher jedenfalls nicht ohne vorherige umfassende juristische Prüfung und Beratung ankommen lassen.

Keinesfalls sollte die der Abmahnung von der Kanzlei Lubberger Lehment beigefügte und von diesen vorformulierte Erklärung leichtfertig unterzeichnet werden. Dies kann enorme negative finanzielle Folgen für den Abgemahnten haben (Stichwort: Verstoß gegen Beseitigungspflichten im Internet – Google Cache).

Wir empfehlen daher, rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Markenrechts erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Die Gegenseite kennen wir aufgrund einer Vielzahl an Verfahren sehr genau. Gerne helfen wir auch Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Unsere Verhaltenstipps  für Sie:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •     Fachanwalt kontaktieren!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Weitere Infos finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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