Abmahnung von Maestro-Germany und Rechtsanwalt Levent Göktekin wegen privaten eBay-Accounts

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Abmahnung von Maestro-Germany und Rechtsanwalt Levent Göktekin: Die Verkaufstätigkeit im Internet als gewerblicher Verkäufer zieht einige Informations- und sonstige Pflichten nach sich. Daher ist es wichtig, bei der Anmeldung genau zu überlegen, ob die Verkäufe regelmäßig und in hoher Stückzahl vorgenommen werden sollen. Maßstab bei der Höhe der Stückzahl sind haushaltstypische Mengen der angebotenen Waren. Übersteigt die Menge und Regelmäßigkeit diesen Durchschnitt in besonderem Maße, kann der Verkäufer als gewerblich einzustufen sein. Ist er dann als privater Verkäufer angemeldet, täuscht er den Rechtsverkehr und entgeht seinen Pflichten.

In der von uns zu bearbeitenden Abmahnung wird dem als Privatverkäufer angemeldeten Abgemahnten eben dies vorgeworfen. Ein Mitbewerber hat den Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin beauftragt, seine rechtlichen Interessen bei der Abmahnung zu vertreten.

Der Inhalt der Abmahnung 

Die Firma Maestro-Germany,  vertreibe sowohl stationär als auch im Internet verschiedene Industrieartikel, insbesondere Stoffe/Textilien. Der Abgemahnte bietet auf der Internetplattform eBay Dekorationsstoffe an. Daher bestehe zwischen beiden ein Wettbewerbsverhältnis und der Abmahnende sei ein anspruchsberechtigter Mitbewerber gem. dem UWG. Aufgrund der Anzahl der verschiedenen Stoffe und der getätigten Transaktionen sei der Abgemahnte als gewerblicher Verkäufer einzustufen. Dabei habe er jedoch nicht die erforderliche Widerrufsbelehrung an den Verbraucher in seinem Angebot bereitgehalten sowie keine ausreichende Information in einem Impressum eingerichtet, § 5 Abs. 1 TMG.

Die Forderungen der Maestro-Germany

Der Abgemahnte wird aufgefordert, das vorgeworfene Verhalten zu unterlassen. Er müsse den Verbraucher in gesetzlich vorgeschriebener Weise von seinen Widerrufsrechten und deren Ausübung informieren sowie ein Impressum führen. Um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, müsse er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie bei einem Gegenstandswert von 15.000 € die Rechtsanwaltskosten übernehmen. 

Unser Rat bei Ihrer Abmahnung 

Die Abmahnung eines Mitbewerbers enthält meist den Vorwurf, der Mitbewerber habe sich im geschäftlichen Verkehr wettbewerbswidrig verhalten. Daraus können sich im Einzelfall unterschiedliche Ansprüche ergeben. 

Ob diese bestehen und in welchem Ausmaß Sie dem Abmahnenden zustehen, kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einschätzen. Besonders das sog. Lauterkeitsrecht, welches unter anderem im UWG geregelt ist, ist stark von der Rechtsprechung und den europäischen Entwicklungen geprägt.

In unserer Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven kennen unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht diese juristischen Herausforderungen und bieten Ihnen eine fachkundige Beratung. Wir sind in der Abwehr von Abmahnungen seit Jahren tätig und können Ihnen unsere aktuellen Fälle gerne unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle-meldungen/ aufzeigen. 

Senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail, Fax oder mittels unseres Direkthilfe-Formulars, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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