Abmahnung von Marijn Oomen durch Heinrich Partner Rechtsanwälte / Lamzac

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Wir berichten über eine Abmahnung des Herrn Marijn Oomen (Erfinder des Produktes „Lamzac“) durch die Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist eine Verletzung von Urheberrechten an Produktbildern des Lamzacs und ein Wettbewerbsverstoß.

1. Was ist passiert?

Ein Onlinehändler, der auf Amazon.de mit Sitzsäcken und Luftliegen handelte, erhielt von o.g. Kanzlei eine Aufforderung, bestimmte Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen zu unterlassen. Anlass ist der Verkauf einer mit Luft zu füllenden Liege. Diese wurde zum einen mit Produktbildern des Herrn Oomen beworben, zum anderen nutzte der Onlinehändler eine eigene Fantasiebezeichnung, die er mit dem Logo „®“ versah, obwohl die Bezeichnung nicht amtlich als Marke in Deutschland eingetragen war.

2. Was wird gefordert?

Für Marijn Oomen wird neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine unbezifferte Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung gefordert wird. Eine solche Vertragsstrafe kann leicht über 5.000,00 EUR betragen.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte werden vorliegend auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 52.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 1.642,40 EUR ohne MwSt.

3. Unsere Empfehlung

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie da. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche marken-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben! Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Regeln zu befolgen:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.
c. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Wettbewerbs- und Urheberrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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