Abmahnung von Miele wegen angeblicher Markenrechtsverletzung bei Spülmaschinentabs und Staubsaugerbeuteln

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Hier in der Kanzlei wurden mir wieder einmal Abmahnungen der  BRANDI Rechtsanwälte  für die Firma Miele & Cie. KG  wegen einer angeblichen Verletzung der Marke Miele zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Miele ist nach eigenen Angaben ein führender Hersteller von Haushaltsgeräten, dazu gehören u.a. Staubsauger, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Herde und Öfen, Kaffeemaschinen sowie Zubehör- und Ersatzteile für diese Waren, wie Staubsaugerbeutel oder Spülmaschinentabs.

Nach den Ausführungen in der Abmahnung betreibt Miele innerhalb der Europäischen Union ein selektives Vertriebssystem. Dies hat zur Folge, dass offizielle Miele-Händler Produkte von Miele nur in haushaltsüblichen Mengen abgeben dürfen.

Da der abgemahnte Verkäufer über das Internet Miele-Produkte (im vorliegenden Fall Spülmaschinentabs bzw. Staubsaugerbeutel) von Miele anbot ohne offizielle Miele-Händler zu sein, wird aufgrund des selektiven Vertriebssystems in der Abmahnung die Vermutung aufgestellt, dass die Ware nicht von einem autorisierten Miele-Händler stammen könne. Es wird behauptet, dass die angebotenen Produkte in der gleichen Form auch in Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums angeboten werden. Es würde daher eine nicht genehmigte hr. Import von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums vorliegen.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung werden zwei Optionen aufgezeigt: Entweder der Abgemahnte soll belegen, dass die Waren mit Zustimmung von Miele im europäischen Wirtschaftsraum erstmals in den Verkehr gelangten. Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass der abgemahnte Verkäufer nachweisen muss, dass die Ware, auch über die Lieferkette, tatsächlich von einem EU-Miele-Händler stammt. Für den Fall, dass dies nicht gelingt (oder nicht gewollt ist), wird einer Abmahnung ausgesprochen und es werden Unterlassungs- , Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht sowie Abmahnkosten.


Meine Einschätzung: 


Ob sich allein aus der Behauptung von Miele, es würde innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ein selektives Vertriebssystem geben, ergibt, dass das angebotene Produkt tatsächlich eine Markenrechtsverletzung ist, halten wir für ungeklärt. Es kommt noch unserer Auffassung unter Umständen auf das einzelne Produkt an. In der Praxis kann es das Problem geben, dass das abgemahnte Produkt nicht direkt von einem offiziellen Miele-Händler eingekauft wurde, sondern über einen Zwischenhändler, der nicht bereit ist, seine Quellen offenzulegen. Diese und weitere Aspekte sollten im Rahmen einer Beratung geklärt werden.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von Miele erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte BRANDI  für  die Firma Miele & Cie. KG  erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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