Abmahnung von SanDisk LLC. durch die Kanzlei Simmons & Simmons LLP. | Markenverletzung von „SANDISK“

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Die Abmahner

Die Kanzlei Simmons & Simmons LLP. spricht derzeit für das US-amerikanische Unternehmen „SanDisk LLC.“ markenrechtliche Abmahnungen aus. Als Inhaberin der Wortmarke „SANDISK“ ist das Unternehmen für seine Speichermedien (Speicherkarten, USB-Sticks) weltweit bekannt.

Der Vorwurf

Gerügt wird die Einfuhr von Speicherkarten und Adaptern in einer Menge, die darauf schließen lässt, dass die Artikel mit der Bezeichnung „SANDISK“ auf den gängigen Plattformen wie eBay oder Amazon verkauft werden sollen. Dieses Verhalten stelle eine Verletzung der geschützten Wortmarke dar.

Die Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die auch eine Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe für Zuwiderhandeln vorsieht. Weiter werden Schadenersatz sowie die Vernichtung der eingeführten Artikel gefordert. Der Abgemahnte wird auch aufgefordert, Auskünfte darüber zu erteilen, in welchem Ausmaß die Artikel eingeführt wurden.

Unsere Einschätzung

Ihrer Verpflichtung, Auskünfte zum Ausmaß der Markenrechtsverletzung zu treffen, ist sehr komplex. Welche Auskünfte Sie tatsächlich erteilen müssen und welche nicht, kann ein Rechtsanwalt mit Blick auf die Gesamtumstände rechtssicher sagen. Die Auskünfte dienen der Bestimmung der Höhe des Schadenersatzanspruchs und sind daher sehr exakt zu treffen, um zu hohen Ansprüchen vorzubeugen.

Große Gefahr bergen weiter die regelmäßig weite Formulierung der Unterlassungserklärung und die Unbestimmtheit der Höhe der Vertragsstrafe.

Unser Rat

Um die Gefahren zu reduzieren, sollte die Unterlassungserklärung unbedingt eine Modifikation durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfahren. Weiterhin sollten Sie die gesetzte Frist beachten, um gerichtliche Schritte mit hohen Kosten zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns gerne – eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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