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Abmahnung - Waldorf Frommer für Film „Edge of Tomorrow“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

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In der Kanzlei liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor. Mit Schreiben vom 15.07.2014 macht die bekannte Abmahnkanzlei Ansprüche wegen angeblicher Verbreitung des Filmwerkes „Edge of Tomorrow“ über die Internettauschbörse BitTorrent geltend. Wie bereits aus unzähligen Abmahnungen von Waldorf Frommer bekannt, wird behauptet, dass mittels einer Trackingsoftware die IP-Adresse des jeweils Abgemahnten ermittelt wurde und beweissicher festgestellt wurde, dass über eben diese IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung, namentlich die unerlaubte Vervielfältigung des entsprechenden Films, begangen wurde. Vervielfältigung deshalb, weil die meisten Filesharingprogramme während des Downloads einer Datei, diese Datei anderen Nutzern des Filesharingnetzwerkes zum Download anbieten. Das bedeutet, dass Sie in vielen Fällen während des Downloads – womöglich ohne es zu wissen – anderen deren Download ermöglichen.

Mittels des sogenannten Gestattungsbeschlusses eines Gerichts, welcher regelmäßig der Abmahnungen beigefügt ist, erhält der Rechteinhaber von dem Internetprovider des Abgemahnten dann die Verkehrsdaten, insbesondere die Anschrift des Anschlussinhabers. Im vorliegenden Fall wurde also der Provider Unitymedia per Gerichtsbeschluss aufgefordert, die Adressdaten zu der zuvor ermittelten IP-Adresse herauszugeben.

Aus dem hier aufgezeigten Verfahren ergibt sich bereits, dass der Inhaber des Internetanschlusses nicht zwangsläufig die Urheberrechtsverletzung begangen haben muss. In vielen Fällen greift die sogenannte Störerhaftung, welche dazu führen kann, dass Sie bereits keinen Schadensersatz schulden.

Um zu beurteilen, ob Sie als Störer oder als Täter einer Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden können oder sogar, obwohl Sie Anschlussinhaber sind, weder als Störer noch als Täter haften. Kontaktieren Sie mich und schildern Sie Ihren Sachverhalt rund um die erhaltene Abmahnung.

In einem ersten Telefongespräch gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung zur Sachlage und dem weiteren Vorgehen und informiere Sie selbstverständlich ganz transparent über die Kosten für meine Beauftragung.

Ihre Kanzlei Brehm


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