Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine vor kurzem ausgesprochene urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wurde unserer Kanzlei kürzlich zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt. Abmahngegenstand ist der Vorwurf von Filesharing an der TV-Folge „Shameless – Sleepwalking“.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, in einer Online-Tauschbörse die TV-Folge „Shameless – Sleepwalking“ öffentlich zugänglichgemacht zu haben. Dies ist der technischen Funktion von Filesharing bedingt. Hierbei wird ein Werk, welches sich der Nutzer ansehen möchte, zeitgleich und automatisch wieder hochgeladen, also öffentlich zugänglich gemacht. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung in Gestalt eines Verstoßes gegen § 19 a UrhG dar. 

Geltend gemachte Forderungen:

  • Unterlassungsanspruch

Unser Mandant wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die bedeutet, dass – wenn erneut gegen die Urheberrechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verstoßen würde – eine Vertragsstrafe an diese zu zahlen wäre.

  • Schadensersatz

Zudem wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung verlangt. Außerdem werden hier die angefallenen Rechtsanwaltskosten eingefordert. Der Gesamtbetrag, der gefordert wird, beläuft sich auf 619,50 €.

Unterlassungserklärung einfach abgeben?

Bitte geben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ab. Sie stellt ein Schuldeingeständnis dar und benachteiligt sie in der Verteidigung gegen die Abmahnung. Nehmen Sie stattdessen Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt auf, der Ihre Abmahnung prüft und dagegen verteidigt.

Wir beraten und vertreten Mandanten im Bereich des Vorwurfes von Filesharing bundesweit!

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwaltskanzlei Heidicker

Beiträge zum Thema