Abmahnung Waldorf Frommer wegen Filesharing „Shaun das Schaf - Der Film“

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit die Verbreitung des Films „Shaun das Schaf – Der Film“ in sogenannten Filesharing-Tauschbörsen ab.

„Shaun das Schaf – Der Film“ (Originaltitel: Shaun the Sheep Movie) ist ein britischer Knetanimationsfilm von Aardman Animations aus dem Jahr 2015. Der Film basiert auf der deutsch-britischen Fernsehserie Shaun das Schaf, deren Hauptfigur im Kurzfilm Wallace & Gromit – Unter Schafen (1995) eingeführt wurde. Der Kinostart in Deutschland war am 19. März 2015 (Quelle: Wikipedia).

Die Weihnachtszeit ist da und in der ein oder anderen Familie hält auch in Sachen medialer Unterhaltung der besinnliche Familien- und Kinderfilm Einzug. Auch „Shaun das Schaf – Der Film“ ist sicherlich beliebt bei Groß und Klein. Die Wächter des Urheberrechts machen jedoch auch in der Weihnachtszeit keine Pause und so wird die eine oder andere Familie womöglich unliebsame Abmahn-Post aus München unter dem Weihnachtsbaum bzw. im Briefkasten vorfinden. Was dann zu tun ist und wie Sie reagieren können, lesen Sie hier.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Shaun das Schaf – Der Film“ erhalten?

  • Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht überstürzt. 
  • Setzen Sie sich nicht mit Waldorf Frommer in Verbindung. Man will Ihnen dort nicht helfen oder erklären, wie es zu der Urheberrechtsverletzung gekommen sein könnte. Ihr Gesprächspartner, in der Regel ein Anwalt bzw. eine Anwältin, verfügt naturgemäß über viel größeres Sachwissen in dieser Angelegenheit. Wenn Sie sich durch eine unbedachte Äußerung belasten, kann Ihr Gesprächspartner dies in einem etwaigen Gerichtsverfahren bezeugen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie die gesetzten Fristen einhalten, um zu reagieren. Es mag unseriös erscheinen, aber 10 Tage, auch wenn ein Wochenende oder ein Feiertag darin enthalten ist, ist von der Rechtsprechung als angemessen lange Frist anerkannt. 
  • Die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, ist keine gute Idee. Sie sollten diese zumindest von einem Rechtsanwalt abändern lassen. Eine derart abgeänderte, also modifizierte, Unterlassungserklärung abzugeben, kann ratsam sein. Jedoch wird auch von vielen Rechtsanwälten voreilig zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten. Manchmal ist aber auch dies ein unnötiges Risiko. Immer dann, wenn man überhaupt nicht weiß, wie es zu der Verbreitung eines Films über den eigenen Internetanschluss kommen konnte, kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass es nicht erneut dazu kommen kann. Hat man dann eine Unterlassungserklärung abgegeben, kann schnell eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro verwirkt sein.

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Jahr in drei Entscheidungen (Tauschbörse I-III) die Rechteinhaber gestärkt. Viele Abmahnkanzleien berufen sich auf diese Entscheidungen und stellen die Sach- und Rechtslage so dar, dass Sie als betroffener Anschlussinhaber auf jeden Fall zahlen müssen. Dies ist so pauschal jedoch nicht richtig. Gerade dann, wenn Familienangehörige oder dritte Personen außerhalb des familiären Kreises als Täter in Betracht kommen, haften Sie nur dann, wenn Ihnen die Verletzung von Aufsichts- und Überwachungspflichten vorgeworfen werden kann.

Was ich als Rechtsanwalt für Sie tun kann:

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Shaun das Schaf - Der Film” erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt. Das Ziel meiner Tätigkeit ist stets, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen.

Übersenden Sie mir bitte die Abmahnung am besten per E-Mail. Sie können mich auch gerne vorab telefonisch kontaktieren; die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Abmahnung und eine erste kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht zwingend notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, hinterlassen Sie bei meinem Sekretariat eine Nachricht und ich rufe schnellstmöglich zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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