Abmahnung wegen Filesharing durch CSR Rechtsanwaltskanzlei für Z-Faktor Medien

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Aktuell mahnt die Rechtsanwaltskanzlei CSR im Auftrag der Z-Faktor Medien aus Illertissen wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab.

Den Adressaten der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung an pornografischen Werken vorgeworfen.

Der konkrete Vorwurf lautet, im Rahmen von Internettauschbörsen anderen Nutzern durch Freigabe auf der eigenen Festplatte ein pornografisches Filmwerk angeboten zu haben.

Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00 € gefordert.

Eindringlich muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung gewarnt werden. Zum einen wird durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt, und zum anderen verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €.

Gewarnt werden muss vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!

Der Umstand, dass es sich bei der vorgeworfenen Rechtsverletzung um den Gegenstand eines Erotikfilmes handelt, sollte kein Hinderungsgrund sein sich anwaltlich beraten zu lassen. Dieser Angst wird jedoch von Seiten im Urheberrecht tätiger Kollegen mit der notwendigen Professionalität begegnet.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

1. Versuchen Sie nicht in Panik zu geraten und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

2. Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Unterlassungserklärung in der ursprünglichen Form zu unterzeichnen, also die Unterlassungserklärung abzugeben. In den überwiegenden Fällen handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um ein selbstständiges Schuldanerkenntnis, wodurch ein verschuldensunabhängig bestehender Schadensersatzanspruch begründet wird.

3. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten oft reduziert werden können.

4. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige Einstweilige Verfügungen birgt.

5. Beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt!

Unsere Kanzlei betreut Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet!


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