Abmahnung wegen Markenverletzung „MO“

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Aktuell wurde uns erneut eine Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner vorgelegt. Wir haben bereits über Abmahnungen dieser Kanzlei berichtet: http://www.anwalt.de/rechtstipps/grenzbeschlagnahme-und-abmahnung-louis-vuitton-durch-preu-bohlig-partner_074167.html

Unsere Sozietät ist auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Wir kennen die Gegner und beraten seit Jahren unzählige Mandanten in Bezug auf markenrechtliche Abmahnungen.

Gegenstand der vorliegenden Abmahnung, welche im Auftrag der MO Streetwear GmbH ausgesprochen wurde, ist die Behauptung der Verletzung der Marke „MO“. Die Rechtanwälte Preu Bohlig und Partner behaupten in Bezug auf die Marke „MO“, dass diese umfassenden markenrechtlichen Schutz zugunsten der MO Streetwear GmbH genieße und verweisen auf die anliegende Markenanmeldung. Aus der Markenanmeldung ergibt sich, dass die Marke Schutz für Bekleidungsstücke in Klasse 25 beansprucht.

Die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner fordern für die MO Streetwear GmbH die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung. Die vorgelegte Unterlassungserklärung enthält zudem eine umfangreiche Verpflichtung des Unterlassungsschuldners zu Auskunftserteilung und Übernahme der entstandenen Kosten. Der Gegenstandswert wird mit 100.000 € angegeben. Aus einem Gegenstandswert von 100.000 € ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von netto 1.973,90 €.
Wir empfehlen auch hier, die Unterlassungserklärung nicht ohne fachanwaltliche Beratung zu unterzeichnen. Da das Zeichen „MO“ in vielen Begriffen aus dem Bereich der „MOde“ vorkommt, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung gegeben ist. Dies ist bei nicht identischer Übernahme (z. B. im Rahmen eines zusammengesetzten Zeichens wie „Studio Mo“) durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu prüfen. Hierbei stellt sich die Frage, ob die für die Markenverletzung erforderliche Verwechslungsgefahr gegeben ist. Dies ist für den rechtlichen Laien nur schwer festzustellen.

Bei Abmahnung: Fachanwalt!

Unsere Sozietät vertritt seit Jahren Händler und Unternehmen, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Wir sind auf die Bearbeitung markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Unsere Vertretung zielt darauf ab, unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Markenrecht. Das Markenrecht gehört zum Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Wir haben unsere Mandanten in den letzten Jahren in hunderten markenrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung (hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax)
  • Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ein faires Honorar mit vollständiger Kostentransparenz von Anfang an

Gerne können Sie uns für eine erste kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren.


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