Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Rechtsanwälte Winterstein für IPforceOne GmbH

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Die Rechtsanwälte Winterstein versenden nun ebenfalls Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen.

Betroffen ist das Filmwerk „Macabre” der IPforceOne GmbH, welche diese Rechte durch Vertrag von der I- ON NEW MEDIA GmbH eingeräumt bekommen haben. Diese erwirbt Lizenzen für international bekannte Filmproduktion und vertreibt diese exklusiv im deutschsprachigen Raum.

Das Filmwerk soll durch Herunterladen in einer Tauschbörse anderen Benutzern zum Download angeboten worden sein.

Mit der Abmahnung begehren die Rechtsanwälte Winterstein die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 850,00 oder mehr beträgt.

Auffällig ist bei dieser Abmahnung, dass auf Seite 5 die erstattungspflichtigen Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bei einem anzusetzenden Streitwert von mindestens 50.000€ einen Betrag von 1.359,80 € (netto) ausmachen. Als Anhang wird ein Beschluss des LG Köln 28 O 966/10 beigefügt, welcher jedoch einen Streitwert von gerade einmal 15.000 € festsetzt. Nach dem Gegenstandswert von diesem Beschluss betragen die erstattungspflichtigen Rechtsanwaltskosten dann „nur" 735,80 €. Gleichfalls wird erwähnt, dass bei einer sofortigen Klärung der Angelegenheit sich die Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000 € bei einer 1,0 Geschäftsgebühr auf 506,00 € belaufen.

Verhalten bei einer solchen Abmahnung

Grundsätzlich sollte nicht die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Dennoch wird empfohlen die Abmahnung ernst zu nehmen und zu überprüfen, bei Zweifeln gilt es dann anwaltlichen Rat einzuholen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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