Abmahnung wegen Verletzung der Marke „Saufi“

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dornkamp erhalten. Ihnen wird vorgeworfen die Marken „Saufi“ verletzt zu haben. Jetzt richtig handeln.

Bereits im Jahr 2019 hat sich Tobias Riether die Marke „Saufi“ schützen lassen. Die Marke ist geschützt für die Klassen  Klassen 16 (Kreiden ua.), 25 (Bekleidung), 35 (Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsstücke und Bekleidungsaccessoires)).

Abgemahnt werden Verkäufer von Bekleidung mit dem Aufdruck „Saufi“ oder „Saufi Saufi“.  

Gefordert wird in den Abmahnungen in erster Linie die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung.  Im Weiteren wird ein umfassender Auskunftsanspruch geltend gemacht. Ein solcher Auskunftsanspruch dient der Berechnung des Schadenersatzanspruchs. Hinzu kommen noch Rechtsanwaltskosten.

Markenrechtliche Abmahnungen sollten sehr ernst genommen werden. Diese sind in aller Regel mit sehr hohen Kosten verbunden. Gleichwohl muss nicht jede Abmahnung berechtigt sein. Aber auch bei berechtigten Abmahnungen sollte genau abgewogen werden ob und wenn ja mit welchen Inhalt ein Unterlassungserklärung abgegeben wird. Ebenso können regelmäßig auch die geltend gemachten Ansprüche wie Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten mit entsprechender Strategie reduziert werden.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen


Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir vertreten bereits seit über 15 Jahren Opfern von Abmahnungen. Wir habe Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.

Senden Sie und einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen sie uns einfach unter 0421- 56638780 an.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema