Abmahnung wegen Veröffentlichung von rechtswidrig erlangtem Bildmaterial?

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Mitte dieses Jahres vollzog sich eine punktuelle Wendung durch die Rechtsprechung des BGH bezüglich der Veröffentlichung von Filmmaterial. Ein Tierschützer war in den Stall eines Landwirtes eingebrochen, um die angeblichen Missstände der Tierhaltung zu dokumentieren. Danach veröffentlichte er diese über einen bekannten Fernsehsender, wodurch das Material einer weitreichenden Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Daraufhin klagte der Betreiber des landwirtschaftlichen Unternehmens.

Wann ist eine Abmahnung wegen der Veröffentlichung von rechtswidrig erlangtem Filmmaterial nach der neuen Rechtsprechung zulässig?

Grundsätzlich orientiert sich die Frage, wann die Veröffentlichung rechtlich zulässig ist und wann nicht, an juristisch komplizierten Abwägungsverfahren der Grundrechte der einzelnen Beteiligten. Dabei geht es darum, welches Interesse dem anderen überwiegt. Dabei geht es bei diesen Fällen regelmäßig um die Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit und der Grundrechte des Gegenübers. Oft lässt sich dies nur anhand von Details und durch langjährige Erfahrung sowie fachmännische Expertise erkennen.

Was kann ich gegen eine Abmahnung wegen angeblich illegal veröffentlichtes Filmmaterial tun?

Wichtig ist es hier, einen kompetenten Rat einzuholen, denn das eigene Vorgehen oder auch das Hinauszögern des Falls kann hohe Kosten und schwerwiegende gerichtliche Konsequenzen mit sich bringen. Durch die neue Rechtsprechung des BGH hat sich ein Weg aufgetan, gegen solche Abmahnungen vorzugehen. Durch die richtige Argumentation und eine juristisch klare Abwägung lässt sich die Abmahnungen in bestimmten Fällen abwenden.

Wir von der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben uns auf Medienrecht spezialisiert und haben jeden Tag mit Fällen rund um Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu tun. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie das Gefühl haben, unzulässig abgemahnt worden zu sein.

Kontaktieren Sie uns für einen kompetenten aber kostenlosen und unverbindlichen Rat!


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