Abmahnung wegen Verstoß gegen Textilkennzeichnung (TextilkennzVO EU) bei eBay durch IDO e.V. – was tun?

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Weiterhin werden uns wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen bei Ebay zur Bearbeitung vorgelegt. In einer aktuellen Abmahnung des IDO e.V. (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen) werden neben einem Verstoß gegen Art. 246c Nr. 2 EGBGB (Information zur Vertragstextspeicherung) auch Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung abgemahnt.

Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung die Zahlung eines als Kostenpauschale gekennzeichneten Betrages in Höhe von 232,05 EUR (195,00 EUR netto). 

Was ist zu tun?

Sie sollten die Abmahnung ernst nehmen und die darin enthaltenen angeblichen Verstöße zunächst genauestens überprüfen. In Bezug auf die Angabe von Faserbezeichnungen sind nur die in Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung genannten Bezeichnungen zu verwenden. Stoffe mit verschiedenem Material sind als solche unter Benennung der Gewichtsanteile in % kenntlich zu machen.  

Diese Angaben sind leicht lesbar und deutlich erkennbar auch im Internet wiederzugeben. 

Bevor die Ansprüche auf Unterlassung erfüllt werden sollen, müssen sämtliche Verstöße behoben und gegebenenfalls auch weitere Angebote auf Fehler geprüft werden.

Abmahnkosten zahlen?

Die Abmahnkosten werden aufgrund der Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG geltend gemacht. Hiernach sind jedoch nur erforderliche Kosten erstattungsfähig. Zur Erforderlichkeit der als Pauschale geltend gemachten Kosten macht die IDO e.V. in der Abmahnung selbst keinerlei Angaben. Vielmehr stützt sich dieser Verein auf Verweise zu Urteilen auf den Kostenerstattungsanspruch. Die Kostenhöhe, d.h. die Erstattungsfähigkeit eines Betrages in Höhe von 232,05 EUR darf daher zunächst angezweifelt werden, zumal auch das damit befasste Landgericht Leipzig auf diesen Umstand in einem Urteil vom 30. April 2014 (Az. 01 HK O 32/14).

Zusammenfassung

Zwar vermag die Abmahnung durchaus wegen berechtigter Verstöße geltend gemacht werden können, dies bedingt jedoch nicht gleichzeitig auch die damit verbundenen Zahlungsansprüche, jedenfalls nicht in einer pauschalen Höhe, deren Erforderlichkeit nicht nachvollziehbar belegt werden können.

Gern stehen wir im Rahmen einer persönlichen Beratung und auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung. Vertretung bundesweit und zu fairen Pauschalpreisen.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner


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