Abmahnung wegen Verwendung der Bildmarke „Warenzeichen Edelstahl Rostfrei“

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Derzeit liegen uns weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen wegen Verwendung der Bildmarke „Warenzeichen Edelstahl Rostfrei“ vor.

Gegenstand der Abmahnung ist die Verwendung der Bildmarke „Edelstahl Rostfrei“, welche als Gemeinschaftsmarke (EU) Schutz genießt. Die Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen vertreten die rechtlichen Interessen des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e.V. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000 € verlangt.

Reaktionsmöglichkeiten

Da eine umfangreiche Unterlassungserklärung gefordert wird, die den Unterzeichner u.U. bis zu 30 Jahre binden kann, ist zu empfehlen, die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen. Die Unterlassungserklärung muss gegebenenfalls an die tatsächliche Situation angepasst werden. Ferner besteht die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ohne gleichzeitig sämtliche Folgeansprüche anzuerkennen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte für Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Kanzlei ist auf die Abwehr von Abmahnungen aus den Bereichen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten, die Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung einer Marke erhalten haben. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen des Markenrechts.

Kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie zudem unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Hierzu könne Sie uns die Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax senden. Wir rufen Sie dann im Rahmen einer kostenlosen ersten Einschätzung zurück und/oder melden uns per E-Mail bei Ihnen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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