Abmahnung

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Im Zusammenhang mit Abmahnungen treten immer wieder dieselben Fragen auf, nämlich, was kann abgemahnt werden, in welchem zeitlichen Zusammenhang muss eine Abmahnung erfolgen und wie hat dies zu geschehen.

Abgemahnt werden kann jedes Verhalten des Arbeitnehmers, durch das dieser gegen Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen oder seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt.

Die Abmahnung hat zeitnah zu erfolgen, wobei auf den Einzelfall abzustellen ist. Ab konkreter Kenntnis dürfte ein Zeitraum bis zu drei Wochen unproblematisch sein.

Die Abmahnung ist grundsätzlich formfrei. Schriftform ist zu Nachweiszwecken jedoch letztlich notwendig.

Gerade beim Inhalt ist dann eine Vielzahl an Fehlern möglich, sei es bei der Beschreibung des der Abmahnung zugrunde liegenden Verhaltens, dem Hinweis an den Arbeitnehmer, dass dies einen Verstoß gegen eine bestimmte konkrete Pflicht des Arbeitnehmers darstellt oder der nicht klar formulierten Warnung vor welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Wiederholungsfall.

Fehlerhafte Abmahnungen sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen und können in einem Kündigungsstreit dem Arbeitgeber teuer zu stehen kommen.

Arbeitgeber sollten sich deshalb vor Ausspruch beraten lassen.

Arbeitnehmer sollten bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung ebenfalls rechtlichen Rat einholen, da es oft gar nicht sinnvoll ist, gegen eine mangelhafte Abmahnung sofort, z.B. gerichtlich, vorzugehen.


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