Abmahnung/einstweilige Verfügung: VSM Deutschland GmbH & Marquardt Rechtsanwälte | Impressum & AGB

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Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung und einstweilige Verfügung der VSM Deutschland GmbH durch Marquardt Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstößen im Impressum und AGB.

Wer spricht die Abmahnung aus?

Die Abmahnung und einstweilige Verfügung stammt von der VSM Deutschland GmbH aus Karlsruhe. Diese gehört zur Firmengruppe VSM Group AB, Schweden und der SVP World Wide. Die S (Singer) V (Viking) P (Pfaff) ist u. a. Herstellerin von Haushaltsnähmaschinen.

In Rahmen der aktuellen Abmahnung wird die VSM Deutschland GmbH von den Rechtsanwälte Marquardt vertreten. Diese haben die Abmahnung ausgesprochen und die einstweilige Verfügung erwirkt, nachdem der anwaltlich noch nicht vertretene Onlinehändler nicht auf die Abmahnung reagiert hatte.  

Welcher Vorwurf wird gemacht?

Gegenstand der Abmahnung und der einstweiligen Verfügung ist der Vorwurf, dass der betroffene Händler Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht begangen habe. Es wird z. B. die fehlende Angabe einer Telefonnummer und E-Mail Adresse im Impressum gerügt. Überdies wird eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zum Gegenstand der Abmahnung und einstweiligen Verfügung gemacht.

Die Forderung von VSM und Marquardt Rechtsanwälten

Ursprünglich wurde seitens der VSM und Marquardt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Leider ist der Abgemahnte nicht dem Rat gefolgt, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Vertretung seiner Interessen zu beauftragen. Erst nach Zustellung der einstweiligen Verfügung wurde die Abmahnung ernst genommen. Das Beispiel zeigt, dass betroffene Unternehmer, die Abmahnung unbedingt ernst nehmen sollten. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die VSM die Ansprüche konsequent verfolgt.

Ursprünglich sollte der Abgemahnte nur die Kosten der Abmahnung ausgleichen. Mittlerweile stehen aufgrund der einstweiligen Verfügung weitere Kosten im Raum.

Unsere rechtliche Einschätzung der Abmahnung

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz kennen wir die wettbewerbsrechtliche Abmahnung von VSM natürlich aus der täglichen Praxis bereits seit 2013. Wir haben früh über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vsm-deutschland-gmbhmarkenrechtunlauterer-wettbewerb_041099.html

Gegenstand der Abmahnungen sind in der Regel wettbewerbsrechtliche „Klassiker“. Gleichwohl sollte die Abmahnung nicht ungeprüft akzeptiert werden. So muss z. B. eine Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung in Höhe von 5.001,00 € natürlich nicht akzeptiert werden. 

Der Rat vom Fachanwalt:

Sollten Sie eine Abmahnung von VSM und Marquardt Rechtsanwälte erhalten haben, empfehlen wir dringend, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen.

Das Wettbewerbsrecht gehört zum Fachgebiet des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Ein Indiz in Bezug auf den richtigen Anwalt kann ein Blick auf die Anwälte der Gegenseite liefern. Sämtliche Anwälte der Marquardt Rechtsanwälte sind ebenfalls Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.

Unser Expertentipp:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite durchführen!
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen!

Rechtsanwälte & Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven – unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid von VSM erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und übersenden Sie uns die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen und klären Sie über die Reaktionsmöglichkeiten auf. Diese Ersteinschätzung ist für Sie unverbindlich und selbstverständlich kostenlos.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail


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