Abmahnungen der Kanzlei Sarwari für Berlin Media Art JT e.K.

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Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei Sarwari für Berlin Media Art JT e.K. aus Berlin vor. Wir haben bereits in der Vergangenheit hierüber berichtet, bspw:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-berlin-media-art-jt-e-k-durch-kanzlei-sarwari-196398.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-berlin-media-art-durch-rechtsanwalt-yussof-sarwari-erhalten/

Vorab: Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne unser Angebot einer kostenfreien, für Sie unverbindlichen Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Melden Sie sich hierfür gerne telefonisch unter der Nummer 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de. 

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe über einen Filesharing-Client (meist Bittorrent) im Internet ohne Zustimmung der behaupteten Rechteinhaberin einen (pornografischen) Film unberechtigt vervielfältigt (§ 16 UrhG) und öffentlich zugänglich gemacht (§ 19a UrhG).

Mit der Abmahnung wird die  Abgabe eines ausreichenden strafbewehrten Unterlassungsversprechens gefordert. Zudem wird eine Reihe von Kosten in Tabellenform berechnet. Oft wird sodann einigungshalber ein Pauschalbetrag, der niedriger als berechneten Kosten liegt, zur Erledigung der Angelegenheit (neben der Abgabe des Unterlassungsversprechens) angeboten.

 

Tipp: Reaktion auf eine solche Abmahnung

Die Frist sollten Sie unbedingt einhalten. Abmahnungen dienen dazu, dem Abgemahnten die Gelegenheit zu geben, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Vorschnell sollten Sie unter keinen Umständen agieren.

Sofern die Ansprüche berechtigt sind, was von einem Fachmann geprüft werden sollte, bestenfalls einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, kann grundsätzlich ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden. Dies aber erst nach entsprechender Vorbereitung und angesichts der 30jährigen Bindung unter Strafandrohung inhaltlich keinesfalls weitergehend als unbedingt erforderlich.

Auch das Einigungsangebot zur Zahlung sollte noch Gegenstand von Verhandlungen sein.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

Nutzen Sie alternativ unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

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