Abmahnung der Berlin Media Art JT e.K. durch Kanzlei Sarwari

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut erreichte uns eine von der Kanzlei Sarwari für die Media Art JT e.K – Inhaber Raymond Luis Bacharach, ausgesprochene Abmahnung. Solche Filesharing-Abmahnungen dieses Inhabers erreichen uns immer wieder.

Gegenstand der von Rechtsanwalt Yussof Sarwari für die Berlin Media Art JT e.K ausgesprochenen Abmahnung ist eine behauptete Urheberrechtsverletzung. So lautetet der Vorwurf, der Abgemahnte habe über das BitTorrent-Protokoll (Torrent) anderen Usern einen Film öffentlich zugänglich gemacht. Rechtsanwalt Yussof Sarwari schreibt, die Berlin Media Art JT e.K. sei Produzent (Hersteller) und Rechteinhaber an dem Film, der Gegenstand der Abmahnung ist.

Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bietet kostenlose Ersteinschätzung 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wallscheid & Drouven hat umfangreiche Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen aus einer Vielzahl von Mandaten. Unsere Fachleute  kennen häufig die Gegenseite und aufkommende Rechtsfragen aus früheren Verfahren. Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung auch bei Filesharing-Abmahnungen.

Sie erreichen uns unter:

Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de  |  Direkthilfe-Formular: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Was für Ansprüche macht Rechtsanwalt Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K. geltend?

  • Unterlassung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Beseitigungsanspruch
  • Schadensersatz für die Lizenzverletzung
  • Erstattung entstandener Rechtsanwaltskosten
  • Ersatz der Kosten eines Gestattungs- und Auskunftsverfahrens und der Ermittlung der IP-Adresse

Was ist die richtige Reaktion auf eine Torrent-Abmahnung?

Eine Abmahnung in einer Filesharing-Angelegenheit erledigt sich in aller Regel nicht durch einfaches Ignorieren. Yussof Sarwari setzt für seinen Mandaten Berlin Media Art JT e.K. dem Abgemahnten nur kurze Fristen zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass nach Ablauf der Frist die geltend gemachten Ansprüche in der Regel vor Gericht eingeklagt werden. Durch ein Gerichtsverfahren entstehen weitere Kosten, die der Abgemahnte im Fall einer Niederlage zahlen muss.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Abgemahnte selbst mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen sollte. Auch ist davon abzuraten, ohne anwaltliche Prüfung die von Rechtsanwalt Yussof Sarwari beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und abzuschicken. Die Abgabe einer solchen Erklärung kann weitere Kosten zur Folge haben und die Rechtsposition des Abgemahnten verschlechtern. Somit wird dem Abgemahnten dringend angeraten, umgehend einen Rechtsanwalt mit Erfahrung in urheberrechtlichen Abmahnungen, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, zu kontaktieren. Ein Experte auf diesem Gebiet kann die tatsächlichen Umstände und die Rechtslage ausreichend prüfen und mit dem Abgemahnten die weiteren Schritte besprechen. 

Warum Spezialisten kontaktieren?

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