Abmahnungen der Wild Beauty AG durch Winterstein Rechtsanwälte wegen Markenverletzung "Paul Mitchell"

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Mir wurden von mehreren Betroffenen Abmahnungen der Wild Beauty AG als „Generalimporteur und exklusiver Distributor für die Produkte der Firma John Paul Mitchell Systems“ durch die Rechtsanwaltskanzlei Winterstein vorgelegt. In den Abmahnschreiben wird die Verletzung der Marke „Paul Mitchell“ behauptet.

Es wird unter anderem ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert, weiterhin Auskunft und Schadensersatz sowie Kostenerstattung für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Winterstein aus einem Gegenstandswert von € 100.000,00 in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr, mithin € 1.953,90 zuzüglich Post/Telekommunikationspauschale und Testkaufkosten.

So sollten Sie als Abgemahnter reagieren

Wichtig ist, dass die gesetzten Fristen eingehalten werden. Bei einem Unterlassungsstreitwert von € 100.000,00 beträgt allein das Kostenrisiko bei einer einstweiligen Verfügung zum Beispiel regelmäßig mindestens € 12.068,46 zzgl. MwSt., vgl. http://rvgflex.pentos.com. Deshalb ist es ratsam, sofort nach dem Zugang einer solchen Abmahnung ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz einzuschalten, um „Waffengleichheit“ herzustellen.

Wie in allen markenrechtlichen Abmahnfällen sollte niemals die von der Gegenseite vorformulierte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung vorschnell unterschrieben werden, sondern – sofern dies in Ihrem Fall geboten ist – nur eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung, die Sie so wenig wie möglich verpflichtet.

Detaillierte Informationen habe ich hier zusammengefasst: http://www.ipjaeschke.de/de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/224-abmahnungen-der-wild-beauty-ag-durch-winterstein-rechtsanwaelte-wegen-verletzung-von-marken-paul-mitchell.html

Für die konkrete Beratung und Vertretung im Einzelfall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


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