Abmahnungen durch Rechtsanwalt Dr. Schäfer für Günes Demir bezüglich der Marke "Gevey"

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt uns eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Friedrich Schäfer vor. Die Kanzlei vertritt Herrn Günes Demir. In der Abmahnung werden angebliche Markenrechtsverstöße hinsichtlich der eingetragenen Marke "Gevey" gerügt.

Die Marke wurde erst am 10. August 2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.

Zu einem späteren Zeitpunkt hat die chinesische Firma Shangai Aiguan Digital Technology Co. eine Bildmarke für ein Logo angemeldet, welches ebenfalls den Schriftzug „GEVEY" enthält. Hiergegen hat Herr Demir Widerspruch eingelegt. Betroffene berichten uns teilweise, dass die von ihnen angebotenen Unlock-Karten von der chinesischen Firma stammen, die wohl -so unsere Mandanten- bereits vor Eintragung der Marke durch Herrn Demir vertrieben wurden. Inwiefern dies zutrifft, muss stets im Einzelfall überprüft werden.

Bei Gevey handelt es sich um einen "Hack", der das iphone mit iOS 4.3 entsperrt.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.005,40 Euro zuzüglich der Testkaufkosten.

In der uns vorgelegten, vorformulierten Unterlassungserklärung befindet sich zugleich eine Verpflichtung, die geforderten Rechtsanwaltskosten zu tragen. Wir können daher dazu raten, die Unterlassungserklärung entsprechend zu modifizieren.

Die Abmahnung sollte genauestens auf die Rechtmäßigkeit hin überprüft werden, bevor geantwortet oder Kontakt mit der Kanzlei Dr. Schäfer aufgenommen wird. Gerne steht unsere Kanzlei Ihnen für eine Vertretung gegen die besagten Abmahnungen zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema