Abo-Falle Routenplaner

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Derzeit häufen sich Anfragen von besorgten Mandanten, die angeblich über eine Webseite für einen Internet-Routenplaner ein kostenpflichtiges 24-monatiges Abo abgeschlossen haben sollen. Die Betroffenen werden daraufhin auf Zahlung von ca. 500-600 EUR in Anspruch genommen werden.

Dabei fährt der angebliche Gläubiger der Forderung gleich schwere Geschütze auf und droht bei Nichtzahlung mit Schufa-Einträgen, Gerichtsvollzieher, Kontopfändung etc.

Hier gilt: Leisten Sie keine vorschnelle Zahlung und lassen Sie sich nicht von den angedrohten Maßnahmen einschüchtern!

Es fehlt hier meines Erachtens bereits an einem wirksamen Vertrag, der als Grundlage für die angebliche Forderung dienen könnte. Voraussetzung für einen Vertrag wäre, dass der Nutzer einen eindeutig beschrifteten Button betätigt, der z.B. die Aufschrift trägt „Zahlungspflichtig bestellen“. Fehlt dieser gesetzlich vorgesehene Button, so kommt bereits kein wirksamer Vertrag zustande. Allein eine Registrierung mit der E-Mail-Adresse oder des Namens reicht nicht aus, um ein Vertragsverhältnis zu begründen.

Auch ein bloßer Hinweis auf die angeblichen Kosten in Nutzungsbedingungen, die man im Rahmen der Registrierung akzeptiert haben soll, reicht nicht aus, um eine Zahlungsverpflichtung zu begründen.

Widersprechen Sie schriftlich der Forderung und erklären Sie vorsorglich den Widerruf, die Anfechtung sowie die Kündigung eines angeblichen Vertrages.

Im Übrigen wird ohne Titulierung (also ohne einer gerichtlichen Entscheidung über das Bestehen der Forderung) der angeblichen Forderung keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme wie eine Kontopfändung möglich sein. Ein Gerichtsvollzieher wird also nicht plötzlich bei Ihnen auf der Matte stehen und die vermeintliche Forderung eintreiben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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