Vorsicht, ABO-Falle (Vendis GmbH)

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Die Vendis GmbH wirbt auf ihren Internetseiten www.grosshandel-produkte.de bzw. www.grosshandel-angebote.de Kunden unter anderem mit „über 15.000 Händler und Kontakten" mit „mehr als 10.000 Produkte von A-Z " und damit „beim Wareneinkauf bis zu 60% sparen!"

Angelockt von dieser Werbung registrieren sind immer mehr Kunden auf den Plattformen der Vendis GmbH. Nach der Anmeldung erhalten die Kunden dann allerdings überraschend eine Kostenrechnung über 238,80 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Kunden übersehen nämlich in der Regel den rechts außerhalb des Blickfeldes angebrachten Kostenhinweis, dass ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren zu einem jeweiligen Jahresbetrag von 238,80 € zzgl. Mehrwertsteuer abgeschlossen werden soll. Insgesamt beläuft sich somit der geforderte Betrag der Vendis GmbH auf 477,60 € zzgl. Mehrwertsteuer, mithin 568,34 € brutto. Die Seite ist gezielt unübersichtlich und irreführend gestaltet, so dass dem Kunden gar nicht bewusst ist, eine ihn verpflichtende Vertragserklärung durch die Registrierung abzugeben.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.07.2012 zu diesem Themenbereich entschieden, dass "Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, so dass eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil wird ".

Zahlungen sollten daher nicht geleistet werden; es empfiehlt sich vielmehr, sich ausführlich anwaltlich beraten und von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.


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