Abschalteinrichtung illegal! Thermofenster illegal! Software Update illegal! Abgasskandal ist aktuell!

  • 1 Minuten Lesezeit

Abgasskandal ist und bleibt hochaktuell! KLAGEN AUF SCHADENSERSATZ wegen illegaler Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen möglich und erfolgversprechend: Das VG Schleswig hat am 20.02.2023 geurteilt, dass  Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen grundsätzlich illegal sind und im Ergebnis den sogenannten Freigabebescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes aufgehoben. Es werden nun Rückrufe erwartet. Dann sind Schadensersatzklagen möglich!


Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 20.02.2023 in einem damit noch nicht rechtskräftigen aber richtungsweisenden Urteil entschieden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu Unrecht einen sogenannten Freigabebescheid für ein Diesel Modell des Herstellers Volkswagen mit dem Motor EA 189 erteilt hat und hob diesen auf.

Nach langem, fast 8 jährigem Kampf für das Recht in Deutschland ist endlich ein Gericht dazu gekommen, die herstellerfreundlichen Bescheide des KBA als das zu kennzeichnen was sie sind, im Abgasskandal: Unrechtmäßig.

Das KBA hatte, wie jeder Betroffene unlängst mitbekommen hat, VW gestattet, ein bereits falsch bezeichnetes, sogenanntes "Software-Update" zu installieren, damit die manipulierten Fahrzeuge wieder auf die Straßen durften - obwohl weiterhin illegale Abschalteinrichtungen bis heute vorhanden sind. 

bis zu 10 Millionen Fahrzeuge betroffen

Dadurch stoßen die Pkw noch immer mehr Stickoxide aus, als in den europäischen Grenzwerten vorgesehen und erlaubt ist.

Das Gericht hat das KBA auch dazu verurteilt, gegen Volkswagen wegen der Entfernung der Abschalteinrichtungen tätig zu werden. 

Betroffene, die ein Software Update Fahrzeug fahren, sollten dringend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Die Kanzlei schutte.legal, und Rechtsanwalt Torsten Schutte kämpft persönlich für Ihr Recht vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Torsten Schutte hat im Abgasskandal eine erhebliche Prozesserfahrung. Noch erhebt die Kanzlei Schutte erfolgreich Klage und beansprucht den gesamten Kaufpreis als Schadensersatz.

Sichern Sie sich umgehend rechtliche Beratung.

Mit der Kanzlei schutte.legal klagen sie Schadensersatz ein, ohne das Fahrzeug herausgeben zu müssen.


Foto(s): www.schutte.legal


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Torsten Schutte

Beiträge zum Thema