Abwehr der Abofalle "Firmenauskunft24" der Firmenauskunft P.U.R. GmbH

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Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH, mit Sitz im Emmrich am Rhein, betreibt unter der Bezeichnung "Firmenauskunft24" ein Online-Branchenverzeichnis. Auf Kundenfang geht die Firmenauskunft P.U.R. GmbH dabei mit der Anrufmasche, welche auch viele andere solcher Abzockunternehmen verwenden.

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler, sonstige Unternehmen und Vereine, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass die Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen, falls Sie Opfer einer solchen Masche geworden sind.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen der Firmenauskunft P.U.R. GmbH betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer Anwaltshotline 0511-54543874 oder 0800-1010366


Wie funktioniert die Masche "Firmenauskunft24"?

Es beginnt mit einem Anruf und zwar ohne, dass der Angerufene zuvor der Firmenauskunft P.U.R. GmbH ein Einverständnis in solch einen (getarnten) Werbeanruf erteilt hätte. Keiner unserer Mandanten, welche wir gegen derartige Firmen vertreten, hatte je zuvor von Firmenauskunft24 oder der Firmenauskunft P.U.R. GmbH gehört. Es ist somit ein sog. "Cold-Call". 

All unsere Mandanten berichteten uns jedoch weitgehend dasselbe. Es werden zunächst eine Reihe irreführender, bzw. sehr leicht misszuverstehender oder unwahrer Dinge vom Anrufer behauptet: Man hätte bereits einen Vertrag miteinander, der sich jetzt verlängern würde oder man sei ein Partner von google oder von 11880, etc. Immer ist es irgendwas, mit dem Unternehmen tatsächlich häufig Berührungspunkte haben, so dass sie leicht bereit sind, dem Anrufer Glauben zu schenken.

Fällt der Angerufene so also auf den Anrufer herein, kommt es am Ende des Telefonats zu einem Mitschnitt. Es werden vom Anrufer der Firmenauskunft24 dann einige kurze Fragen gestellt, welche der Angerufene mit "ja" bestätigen soll. Die meisten der Angerufenen tun dies dann, da sie durch die Äußerungen des Anrufers im irreführenden Vorgespräch arglos geworden sind. Auf diesem Wege gerät der Angerufene in einen scheinbar gewollten Vertrag mit der Firmenauskunft24.

Unsere Kanzlei vertritt bezüglich derartiger Kundenfang-Methoden bereits tausende Mandanten. Darunter befand sich bislang jedoch noch kein einziger, der die Leistung der Abofalle wirklich haben wollte. Alle haben den "Vertrag" allein aufgrund der irreführenden Kaltakquise-Methode aufgedrängt, bzw. untergeschoben bekommen. Niemand war sich während des Mitschnitts bereits bewusst, gerade einen mündlichen Vertrag zu schließen. Dies lässt deutlich erkennen, wie gut es den Anrufern gelingt, den eigentlichen Hintergrund ihres Anrufes zu verbergen oder zu verschleiern.

Das Dicke Ende kommt dann in Form der Rechnung. Diese beläuft sich meist auf Beträge zwischen 2.000 und 6000 Euro, je nachdem, welchen Vertrag man untergeschoben bekam.

Die Forderungen werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, mit Nachdruck und auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros oder Anwaltskanzleien verfolgt. Hierdurch werden die Forderungen nochmals höher und erscheinen noch bedrohlicher.

Durch eine geeignete juristische Verteidigung gegen solche Forderungen können diese für den Mandanten abgewehrt werden. Wichtig ist dabei aber, die Abwehr rechtzeitig in Angriff zu nehmen. Für die möglichen Abwehrrechte laufen nämlich Fristen, welche man nicht versäumen darf.


Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns auf folgenden Wegen:

  • eine Nachricht über das unten stehende Kontaktfeld
  • per Telefon unter 0511 54543874 oder 0800 1010366 
  • per eMail an Kanzlei@LFLEGAL.de

Wir kümmern uns um den Rest.


Foto(s): Henning Lüdecke


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