Abwicklungsvertrag nach Kündigung: Was ist zu beachten?

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Nach einer Kündigung können sich Arbeitnehmer und -geber in einem Abwicklungsvertrag über die genauen Konditionen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen. Was sollte in einem Abwicklungsvertrag stehen und wann ist ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen?

Unterschied zwischen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag

Während der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis tatsächlich rechtssicher beendet, regelt der Abwicklungsvertrag nur die Bedingungen, unter denen der Arbeitsvertrag gelöst werden soll. In einem Abwicklungsvertrag nach einer Kündigung können zum Beispiel die im Gespräch ausgehandelten Konditionen schriftlich festgehalten werden: Wurde dem Arbeitnehmer eine Abfindung zugesprochen? Verzichtet der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage? In einigen Fällen wird ein Abwicklungsvertrag auch verfasst, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft und offene Punkte zwischen den Vertragsparteien geklärt werden müssen.

Die Inhalte eines Abwicklungsvertrags sind immer Verhandlungssache und werden vom Arbeitgeber und -nehmer gemeinsam festgelegt. Daher kann in einem Abwicklungsvertrag auch eine Abfindung vereinbart werden. Diese sollte aber eine angemessene Höhe haben, um ausreichend für den verlorenen Job und damit einhergehenden finanziellen Einbußen zu entschädigen.

Zudem können weitere Vereinbarungen wie eine bezahlte Freistellung für einen gewissen Zeitraum im Abwicklungsvertrag festgehalten werden. Diese Freistellung kann der Angestellte dann zum Bespiel nutzen, um sich für einen neuen Job zu bewerben. Dazu sollte die Zeit der bezahlten Freistellung ausreichend lang sein. Da ein Abwicklungsvertrag ganz individuell gestaltet werden kann, ist es ratsam, als Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um die bestmöglichen Konditionen auszuhandeln.

Abwicklungsvertrag mit Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Angestellte, die einen Abwicklungsvertrag nach Kündigung unterschreiben, sollten sich vor allem bewusst sein, dass sie damit in der Regel erklären, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Nach Unterzeichnung des Vertrags kann der Arbeitnehmer also die Kündigung nicht mehr vor Gericht anfechten. So ersparen sich Arbeitgeber oft langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf seine rechtliche Möglichkeit der Kündigungsschutzklage, sollte der Abwicklungsvertrag eine angemessene Entschädigung – wie eben eine Abfindung oder eine Freistellung – enthalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Arbeitnehmern, die eine Kündigung erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung im Arbeitsrecht an. Unsere Anwälte prüfen Ihre Kündigung und handeln gegebenenfalls einen Abwicklungsvertrag oder einen Aufhebungsvertrag zu Ihren Gunsten aus. Sollten außergerichtliche Lösungen nicht möglich sein, vertreten wir Arbeitnehmer auf Wunsch auch bei einer Kündigungsschutzklage. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!

Foto(s): pixabay/Tumisu

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