Abzocke bei Anrufen von der Firma Deal Up für die Seite clever-gefunden.com

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In letzte Zeit kommt es vermehrt zu Anrufen der Firma Deal Up. Es handelt sich dabei um eine klassische Abofalle und Telefonabzocke.

Wir haben bereits Mandanten erfolgreich gegen die Ansprüche von Deal Up verteidigt. Folgendes war passiert:

Die Abzocke von Deal Up

Anfang September rief ein Vertreter von Deal Up im Unternehmen unseres Mandanten an und erkundigte sich, ob Interesse an einer Inserierung in dem Branchenverzeichnis „clever-gefunden.com“ bestehe. Unser Mandant wollte sich allerdings telefonisch nicht vertraglich binden und bat daher, ihm etwaiges Infomaterial zunächst schriftlich zuzuschicken. Er machte klar, dass an einem Vertragsschluss zum jetzigen Zeitpunkt kein Interesse bestand.

Circa zwei Wochen später erreichte unseren Mandanten dann plötzlich eine Rechnung von Deal Up, in der unser Mandant aufgefordert wurde, für einen Firmen-Werbeeintrag auf www.clever-gefunden.com einen Betrag von € 949,62 zu zahlen. Der Leistungszeitraum beträgt angeblich 3 (!) Jahre. Unser Mandat hatte selbstverständlich niemals einen Vertrag geschlossen. Ihm wurden nicht einmal Infomaterial oder sonstige Unterlagen zugeschickt.

Nach Erhalt der Rechnung hat unser Mandant bei Deal Up angerufen und um Aufklärung gebeten. Seitens Deal Up wurde dann zunächst bestätigt, dass die Rechnung storniert werden würde. Entgegen dieser Aussage wurde die Sache dann aber angemahnt und anschließend unmittelbar an das Inkassounternehmen EuroTreuhand Inkasso GmbH weitergegeben. Nach Erhalt der Inkassomahnung hat unser Mandant erneut um Klärung der Angelegenheit gebeten. Ihm wurde vom Inkassobüro sodann mitgeteilt, dass das Telefongespräch mit Deal Up aufgezeichnet und dort angeblich ein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde. Auf die Aufforderung unseres Mandanten, den angeblichen Mitschnitt per Mail zu erhalten, wurde nicht mehr reagiert.

Angeblicher Vertrag und rechtsmissbräuchliche AGB

Der Eintrag auf clever-gefunden.com existiert zwar wirklich, ist aber für Unternehmen vollkommen unnütz und nicht maßgeblich. Zudem stehen die verlangten Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen der Werbung. Wirft man einen Blick in die AGB der Firma deal UP, die auf der Seite clever-gefunden.com einzusehen sind, droht weitere Verärgerung. Die Mindestlaufzeit des vermeintlich am Telefon eingegangenen Vertrags soll ganze 12 Monate betragen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages soll seltsamerweise 24 + 12 Monate, also insgesamt drei Jahre betragen. Laut AGB ist der Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündbar. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um die genannten 12 Monate.

In anderen Fällen hat Deal Up sogar die Telefon-Mitschnitte so manipuliert, dass sich daraus ein Vertragsschluss ergab. Dabei handelt es sich selbstverständlich um einen strafrechtlichen Betrug, welcher keinen wirksamen Vertrag begründet.

Wie sollten Sie sich verhalten?

Wenn Sie auch Opfer der Betrugsmache von Deal Up geworden sind, sollten Sie die Forderungen keinesfalls ungeprüft bezahlen. Eine Abwehr der Ansprüche ist gut möglich und wurde von uns bereits erfolgreich durchgeführt. Sowohl die Ansprüche von Deal Up, als auch die geltend gemachten Inkassokosten wurden abgeblockt. Deal Up hat auf alle Ansprüche verzichtet und bestätigt, dass ein Vertrag nicht besteht.

Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi sind im Wettbewerbsrecht spezialisiert und unterstützen Sie bei allen Fällen von ungerechtfertigten Forderungen. Wir vertreten Sie bundesweit außergerichtlich und gerichtlich. Lassen Sie uns die Rechnung von Deal Up einfach per E-Mail oder Fax zukommen. Wir prüfen diese und besprechen die Angelegenheit anschließend gerne telefonisch oder in unsere Kanzlei in Mainz. Die Erfolgsaussichten, die Ansprüche aus der Telefonabzocke abzuwehren, sind hoch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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