IDO-Abmahnungen gegen Händler bei DaWanda, eBay, Etsy & Co.

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Immer mehr Verkäufer schließen ihre Shops bei DaWanda, eBay, Etsy & Co. aus Angst vor Abmahnungen durch den Handelsverband IDO.

Bei IDO handelt es sich um den „Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e. V.“. Als rechtsfähigem Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen steht dem IDO-Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG die Berechtigung zu, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen zu lassen. Diese Auffassung vertritt zumindest die überwiegende Anzahl der deutschen Rechtsprechung.

Was mahnt IDO ab?

Es hat sich gezeigt, dass IDO seinem Muster treu bleibt und in der Regel immer dieselben Verstöße abmahnt. Dabei sind folgende Verstöße zu nennen:

  1. Fehlerhafte, falsche und fehlende AGB
  2. Fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung
  3. Fehlendes oder unvollständiges Impressum
  4. Werben mit einer Garantie
  5. Werben mit der Kennzeichnung: „CE-geprüft“
  6. Werbung mit einem versicherten Versand
  7. Versandkostenangabe auf Nachfrage
  8. Auslandsversandkosten müssen angefragt werden
  9. Ungenügende Lieferzeitangaben (wie „in der Regel“)
  10. Fehlerhafte oder fehlende Textilkennzeichnung
  11. Fehlende Belehrung über Informationspflichten

Muss der Verkauf eingestellt werden?

Zahlen, unterschreiben und weitermachen wie bisher ist keine Option. Wir warnen auch davor, den Shop eins zu eins auf eine andere Plattform zu übertragen, denn der IDO-Verband hat viele Online-Verkaufsplattformen im Blick. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und beseitigen Sie die bestehenden Fehler, um weitere Abmahnungen und Zahlungen von Vertragsstrafen zu vermeiden. Tun Sie dies, können Sie Ihren Shop weiterbetreiben.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Shop abmahnsicher aufzustellen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns.

Abgemahnt, was nun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten: Handeln Sie nicht vorschnell!

Ein häufig zu beobachtender Fehler ist, dass Abgemahnte des IDO-Verbands durch die relativ niedrigen Abmahnkosten die Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben und den Betrag begleichen.

Es kann nur davor gewarnt werden, ungeprüft und vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie gehen damit ein erhebliches wirtschaftliches Risiko ein. Auch wenn sich herausstellen sollte, dass die Abmahnung (teils) berechtig ist, gilt es das Für und Wider der Abgabe einer Unterlassungserklärung sorgfältig abzuwägen, denn schnell kommen bei Wiederholungsfehlern Vertragsstrafenforderungen von 3.000 Euro und mehr ins Spiel. Des Weiteren sollte kein Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden. Vielmehr sollten Sie innerhalb der angegebenen Fristen schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Wettbewerbsrecht (bei Abmahnungen, Klagen oder einstweiligen Verfügungen) beraten wir Sie kompetent und umfassend. Dabei prüfen wir die behaupteten Verstöße, formulieren für Sie modifizierte Unterlassungserklärungen und besprechen gemeinsam mit Ihnen, welche Vorgehensweise im Ihrem konkreten Fall am zielführendsten ist. Nehmen Sie hierzu per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns auf und/oder lassen Sie uns Ihre Abmahnung direkt zukommen.

Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Abmahnproblem schnell und kostengünstig zu lösen und unterstützen Sie zudem gerne dabei künftige Abmahnungen effektiv zu vermeiden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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