Abzüge durch Versicherer bei der Abrechnung auf Gutachtensbasis - häufig zu Unrecht

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Viele Versicherer prüfen mittlerweile sämtliche nach Unfällen eingereichten Schadensgutachten nach. Gerade wenn man auf Gutachtensbasis abrechnen will, kommt es häufig zu Abzügen von einigen hundert Euro.

Der Reparaturweg wird überprüft, Verbringungskosten werden herausgerechnet, die Stundenlöhne für Mechanik/Elektronik bzw. für Lackierung teils mit, teils ohne Lackmaterial, werden nach dem günstigsten Anbieter berechnet.

Solche Abzüge sind teils gerechtfertigt, insbesondere wenn es um die Lohnkosten geht und das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt ist.

Mit besten Erfolgsaussichten kann man aber in der Regel bei Abzügen betreffend den Reparaturweg vorgehen. Nachdem ein außergerichtlich eingeholtes Gutachten eine Prognose darstellt, folgen in der Regel gerichtliche Gutachter den außergerichtlich eingeschalteten Sachverständigen und erkennen die Notwendigkeit von einer Beilackierung bzw. das Fertigen von Farbmustern durch den Lackierer als notwendig an.

Auch wird gerne versucht, die sogenannten Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge zu streichen. Hier kommt es auf die Werkstattstruktur in der Umgebung an.

Im Bereich der Metropolregion Nürnberg haben in der Regel weder Fachwerkstätten noch freie Werkstätten eine Lackiererei angegliedert. Deshalb müssen Fahrzeuge/Fahrzeugteile von der Werkstatt zu einer Lackiererei verbracht werden. Dazu sind die Teile zunächst vom Fahrzeug abzubauen und dann anschließend einzeln oder das gesamte Fahrzeug zu einem Lackierer zu verbringen.

Sachverständige veranschlagen in der Regel eine knappe Stunde Arbeitszeit, was durchaus sachgerecht ist. Gerade in Mittelfranken wurde sehr häufig entschieden, dass auch bei einer Abrechnung auf Gutachtensbasis die Verbringungskosten zu übernehmen sind.

Gleiches gilt für Ersatzteilaufschläge, die Werkstätten dafür verlangen, dass man Ersatzteile bestellen muss bzw. bestimmte Ersatzteile eben in größeren Mengen vorhalten muss. Auch hier spricht man gerade in der Metropolregion Nürnberg in der Regel 10 - 15 % Aufschläge zu.

Als unter anderem Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich die Rechtsprechung verschiedener Gerichte in der Metropolregion Nürnberg sehr gut und kann bei solchen Abzügen behilflich sein.

Rainer Deuerlein

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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