Achtung Inkasso! Internet Abo-Fallen

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Gerade in Zeiten in denen das Internet immer stärker unsere Gesellschaft beeinflusst, geraten viele Menschen schneller als gedacht in so genannte Abo-Fallen. Hier ist wissenswert, dass nach der neuen Rechtslage zur Wirksamkeit der Kostenpflicht ein hinreichend deutlicher, gesondert dargestellter Hinweis auf die Gebührenpflichtigkeit der angebotenen Leistung erforderlich ist. Er darf nicht in den AGB versteckt sein. Ist dies nicht der Fall, schulden Sie auch keine Gebühren wenn es hart auf hart kommt. Sollten Sie dennoch mal versehentlich einen wirksamen Abovertrag geschlossen haben sind die meisten Anbieter schnell bei der Sache ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung des jeweiligen Beitrags zu betrauen, was die Kosten enorm in die Höhe schnellen lässt. Hier einige Tipps wie Sie diese zusätzlichen Kosten umgehen können:

Prüfen Sie, ob dem Inkassoschreiben eine Originalvollmacht des Gläubigers beiliegt.

Sollte dies nicht der Fall sein ist das Schreiben unwirksam und Sie können es nach § 174 BGB unverzüglich zurückweisen. Eine mögliche Formulierung wäre folgende:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom XXX machen Sie vorgeblich im Auftrag der Firma XXX eine Forderung in Höhe von XXX zuzüglich Kontoführungsgebühren (Kommentar des Autors: diese sind völliger Unsinn und reine Geldmacherei der Inkassounternehmen) und Inkassogebühren (Kommentar des Autors: diese sind meist überhöht da sie sich an den Gebühren eines Rechtsanwalts orientieren sollen, die in der Regel niedriger sind). Mangels Vorliegens einer Originalvollmacht weise ich Ihr Schreiben hiermit unverzüglich gemäß § 174 BGB zurück, eventuell offene Forderungen Ihrer vorgeblichen Mandantschaft werden umgehend überprüft und ggf. direkt an diese überwiesen.

So sollten Sie im Falle einer tatsächlich offenen Forderung des Anbieters dann auch handeln, also die Forderung ausgleichen. Damit fallen die Inkassokosten komplett weg, was die Gesamtforderung bis auf die Hälfte reduzieren kann. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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