Adhäsionsverfahren , was ist das?

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Im Adhäsionsverfahren kann der Verletzte einer Straftat vermögensrechtliche Ansprüche verfolgen, ohne diese gesondert vor einem Zivilgericht einklagen zu müssen.

Welche Ansprüche können verfolgt werden und was sind die Vorteile? 

Vermögensrechtliche Ansprüche wie beispielsweise Schmerzensgeld oder Schadensersatz gehören in die Zuständigkeit der Zivilgerichte. Das Adhäsionsverfahren ermöglicht dem Verletzten im Rahmen des Strafverfahrens Ansprüche gegen den Täter geltend zu machen.

Dies hat den Vorteil, dass der Verletzte sich nicht mit einem weiteren Gerichtsverfahren auseinandersetzen muss, wenn er Ansprüche gegen den Täter verfolgt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einem Adhäsionsverfahren kein Auslagenvorschuss an das Gericht geleistet werden muss. Auch sind die Gerichtsgebühren geringer und fallen auch nur bei positiver Entscheidung durch das Gericht an (§ 406 Abs. 3 Satz 3 StPO).

Außerdem sind die Anforderungen an die Formulierung des Anspruchs deutlich geringer als im Zivilprozess. Im Strafprozess gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das heißt, die Tatsachen werden durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft ermittelt. Im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz, das bedeutet, die Parteien müssen die anspruchsrelevanten Tatsachen selber beisteuern und diese unter Umständen auch beweisen. Im Strafprozess kann der Verletzte als Zeuge in eigener Sache fungieren, im Zivilprozess nicht.

Wird der geltend gemachte Anspruch durch den Strafrichter nicht in voller Höhe zugesprochen, kann der Adhäsionskläger die Differenz immer noch vor einem Zivilgericht verfolgen.

Muss ich mich zwingend anwaltlich vertreten lassen? 

Nein, das müssen Sie nicht. Selbst bei einem Streitwert über EUR 5.000,-- ist dies nicht vorgeschrieben. Bei den Zivilgerichten hingegen herrscht bei einem Streitwert über EUR 5.000,-- Anwaltszwang. Allerdings sollte man bei Forderungen über EUR 5.000,-- sorgfältig abwägen, ob der Anspruch nicht doch besser bei einem Zivilgericht aufgehoben ist.

Aus meiner Sicht ist es aber auch im Rahmen eines Strafverfahrens nicht zu empfehlen, die Ansprüche ohne anwaltliche Unterstützung geltend zu machen. Der Anwalt kann Sie im Adhäsionsverfahren vertreten, ohne dass Sie zu Fortsetzungsterminen erscheinen müssen. Außerdem kennt und beherrscht er die prozessualen Spielregeln, die für Außenstehende nicht immer einfach nachzuvollziehen sind.

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Sollten Sie zu diesem Thema eine Beratung oder eine Vertretung durch mich wünschen, kontaktieren Sie mich gerne.


Timur C. Cebesoy
Rechtsanwalt




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