ADLER Group S.A. - Wirtschaftsprüfer verweigern Testat

  • 4 Minuten Lesezeit

Beunruhigende Nachrichten für Anleger der ADLER Group. Die Nachricht der Wirtschaftsprüfer von KPMG, den Jahresabschluss der Adler Group mit einem Versagensvermerk zu versehen ist vergleichbar mit einer 6 im Zeugnis und lässt leider schlimmeres erahnen. Denn die Wirtschaftsprüfer haben ihr Votum damit begründet, dass seitens der Adler Group wesentliche Dokumente in großer Zahl den Prüfern nicht offengelegt wurden.

Es liegt auf der Hand, dass die Offenlegung der Dokumente für die Adler Group noch schlimmere Folgen als der jetzt kassierte Versagensvermerk, hat. Durch diese Intransparenz wird natürlich auf allen Seiten das Vertrauen in das Unternehmen massiv untergraben. Vertragspartner der Adler Group werden sich voraussichtlich abwenden oder deutlich vorsichtiger agieren und z.B. nur noch gegen Vorkasse Leistungen erbringen. 

Betriebswirtschaftlich ist der Versagungsvermerk und die breite Berichterstattung hierüber für ein Unternehmen, dass maßgeblich auch vom Vertrauen der Aktionäre und Anleihekäufer lebt, natürlich desaströs.

Über die ADLER Group S.A. wurde seit Monaten kritisch berichtet. Der nunmehrige Versagungsvermerk könnte das Fass zum Überlaufen bringen.

Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zu den Hintergründen und zu Ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.


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Hintergründe

Nach eigenen Angaben gehört die ADLER Group zu Deutschlands führenden Ankäufern und Verwaltern von Wohnimmobilien. Die ADLER Group S.A. ist im SDAX gelistet und hat ihren Hauptsitz in Luxemburg sowie einen operativen Geschäftssitz in Berlin. 

Seit einiger Zeit ist das Unternehmen erheblich unter Druck geraten, so wirft der bekannte Shortsellers Fraser Perring dem Unternehmen Markt- und Bilanzmanipulationen vor. Von anderer Stelle werden Vorwürfe laut, dass Immobilienprojekte erheblich überbewertet und Bilanzen bewusst manipuliert worden seien. Dies solle vor dem Hintergrund geschehen sein, dass weitere Anlegergelder akquiriert werden können. 

Diese Vorwürfe wurden jedoch bestritten, weshalb die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zur Prüfung der eigenen Bilanzen eingeschaltet wurde. Damit sollte Transparenz geschaffen und "Licht ins Dunkle" gebracht werden. Da sich die ADLER Group S.A. jedoch weigerte wesentlicher Dokumente herauszugeben, verweigerte KPMG nunmehr das Testat für den Jahresabschluss 2021. 

Es lässt sich darüber nur spekulieren, weshalb die entsprechenden Unterlagen nicht beigebracht worden sind. Es zeichnet sich aber ab, dass hier erhebliche Ungereimtheiten bestehen müssen, denn andernfalls lässt es sich nicht erklären aus welchem Grunde die fraglichen Dokumente zurückzuhalten werden.

Dazu kommt, dass die Prüfer bereits Mängel in der Projektentwicklung festgestellt haben. Lediglich auf der Grundlage von einigen Stichproben wird der Marktwert des Unternehmens über 400 Millionen Euro niedriger geschätzt.

Die beschriebenen Ereignisse führten bereits zu gravierenden Kurseinbrüchen. Ein Ende des Kursverfalls ist nicht abzusehen.

 

Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

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Möglichkeiten für Anleihegläubiger

Für Anleihegläubiger kommt, unserer Ansicht nach, ein Sonderkündigungsrecht in Betracht, welches möglichst zügig ausgeübt werden sollte. Hierbei kommt es maßgeblich auf die zutreffende juristische Begründung an. Hier sollte ohne Zweifel eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei konsultiert werden um keine weiteren Nachteile zu erleiden.

Möglichkeiten für Aktionäre

Für Aktionäre könnten unter anderem Ansprüche wegen der Verletzungen von sog. "ad hoc Publizitätspflichten" in Betracht kommen, wonach Aktiengesellschaften verpflichtet sind Informationen unverzüglich offenzulegen, die kursbeeinträchtigend sein könnten. Hierbei wäre dann der "Kursdifferenzschaden" zu ersetzen. Hier bedarf es jedoch noch einer vertieften Prüfung sowie weiterer Recherche.


Betroffene Anlagen

Aktien:

  • ADLER Group SA (WKN: A14U78)
  • ADLER Real Estate AG (WKN: 500800)
  • Accentro Real Estate AG (WKN: A0KFKB)
  • Consus Real Estate AG (WKN: A2DA41)

Anleihen:

  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2017 (2017/2024) (WKN: A19L3U)
  • ADLER Group S.A. EO-Exch. Bonds 2018 (2018/2023) (WKN: A2RUD7)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2025) (WKN: A280V1)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2026) (WKN: A28357)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2029) (WKN: A287MT)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2026) (WKN: A287MU)
  • ADLER Group S.A. EO-Medium-T. Notes 2021 (2021/2027) (WKN: A3KP7A)
  • ADLER Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2G8S3)
  • ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2023) (WKN: A2G8WY)
  • ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2026) (WKN: A2G8WZ)
  • Accentro Real Estate AG Anleihe 2020 (2020/2023) (WKN: A254YS)
  • Accentro Real Estate AG Anleihe 2021 (2021/2026) (WKN: A3H3D5)
  • Consus Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2GSGE)
  • Consus Real Estate AG Wandelschuldverschreibung (2017/2022) (WKN: A2G9H9)




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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