Ältere Generation hat Geld wie nie zuvor!

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Die ältere Generation ist zu vermögend wie nie zuvor! Sie ist aber auch anfällig dafür, dass die Situation der Gebrechlichkeit ausgenutzt wird. Nicht selten beobachten Fachleute, dass Berater, sogenannte Vermögensberater oder gar als „Bankberater“ tituliert, sich in das Vertrauen der Senioren einschleichen. Verwandte stehen dann hinterher oft kopflos und erschüttert vor den Scherben! So wird nicht selten berichtet, dass sogenannte „Berater“, die sich eine Vorsorgevollmacht verschafft haben, mehrere tausend Euro von Konten abheben, in kurzer Zeit und damit verschwinden oder sich das Vertrauen über Jahre erschleichen und so unbemerkt in der Summe erhebliche Vermögensschäden verursachen. Was ist also zu tun!

Augen auf, wer als Bevollmächtigter beauftragt wird. Anwälte, insbesondere die von Vorsorge-Anwalt e.V. beraten unabhängig und können auch im Zweifelsfalle Familienangehörige oder Fremde kontrollieren. Es wird jeweils unterschätzt, wie groß die Möglichkeit ist, Kontrollen bei Vorsorgevollmachten einzuräumen oder Familienangehörigen eine sog. Informationsvollmacht zu erteilen.

Enorm wichtig ist auch, dass die letztwillige Verfügung auf den Bevollmächtigten abgestimmt wird. Denn die Erben können jede Vorsorgevollmacht nach dem Tod widerrufen. Oft ist den Erben dieses Recht nicht bekannt. Es kann in Einzelfällen sinnvoll sein, dass die Vollmacht Rechenschaftspflichten enthält oder Erben, Kindern, schon in der Vollmacht Informationsrechte über das Vermögen und die Geschäfte des Bevollmächtigten eingeräumt werden. Die Regelungen in der Vollmacht können so abgestimmt sein, dass es gerade keinen Ärger unter den Erben bzw. den anderen Verwandten gibt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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