Äußerungsrecht und Meinungsfreiheit: Alles, was Sie wissen sollten!

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In einem kürzlich entschiedenen Fall hatte eine Influencerin öffentlich eine Designerin als Mörderin bezeichnet, weil Tiere für ihre Produkte getötet werden. Die Influencerin ist eine Aktivistin und bekannt für ihre Kampagnen zugunsten von Tierschutz. Die Modeprodukte der Designerin umfassen exotische Lederartikel aus Krokodilleder, Kobra- oder Baby-Salamander-Leder. Trotz Abmahnung kommentierte die Influencerin mehrfach den Instagram-Account der Designerin und bezeichnete sie unter anderem als "Mörderin" und ihre Shows als "Leichenshows". Die Designerin sah sich durch die Bezeichnung als Mörderin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und reichte einen Unterlassungsantrag beim Landgericht Hamburg gegen die Influencerin ein.


In vielen Fällen ist die Unterscheidung zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen sowie die Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Meinungsäußerungen höchst komplex. Es ist stets der konkrete Einzelfall zu beurteilen.


Wir sind regelmäßig mit Fällen wegen kritischer Äußerungen auf  den Meta-Plattformen, wie Facebook oder Instagram sowie in Online-Nachrichtenportalen betraut, auf denen Behauptungen durch Nutzer oder Journalisten aufgestellt werden. Influencer sowie Autoren haben die Macht, ihre Meinung für eine Vielzahl an Personen zu verbreiten und Diskussionen anzustoßen.  Es liegt aber auch in ihrer Verantwortung, dies in einer zulässigen Art und Weise zu tun. Ob die Grenzen des Zulässigen eingehalten werden, helfen wir Ihnen gerne zu beurteilen.


Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes hat jeder Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Gedanken, Meinungen und Überzeugungen in mündlicher, schriftlicher, bildlicher oder anderer Form grundsätzlich frei äußern können. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist das Rückgrat einer offenen und pluralistischen Gesellschaft, die den Austausch unterschiedlicher Standpunkte fördert. Trotz seiner überragenden Bedeutung hat das Recht auf freie Meinungsäußerung auch seine Grenzen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, findet dort seine Grenzen, wo es dazu benutzt wird, um andere zu diffamieren, zu beleidigen, zu verleumden oder auf andere Weise unrechtmäßig zu schädigen.

Die Herausforderung besteht darin, das richtige Gleichgewicht zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz der persönlichen Ehre Dritter zu finden. In Fällen, in denen Äußerungen als förmliche Beleidigung, Verleumdung oder Angriff auf die Menschenwürde angesehen werden, tritt das Recht auf Meinungsäußerung hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zurück.

Das OLG Frankfurt am Main führte zu diesem Spannungsfeld etwa aus: „Die Meinungsfreiheit muss immer zurückstehen, wenn die Aussage die Menschenwürde anderer verletzt oder als formelle Beleidigung oder Missbrauch präsentiert wird. Beleidigende Kritik kann jedoch akzeptiert werden, wenn eine Aussage jeglichen faktischen Bezug entbehrt, die sachliche Diskussion in den Hintergrund tritt und die Verleumdung im Vordergrund steht, die hauptsächlich darauf abzielt, herabzusetzen, jenseits von polemischer und übertriebener Kritik. "


Recht auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit in der Presse

Aufgrund unserer Expertise in presserechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Fällen sind wir mit zahlreichen Fällen in diesem Bereich befasst. Themen wie die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen oder unzulässiger Meinungsäußerungen, die identifizierende Berichterstattung, die unberechtigte Preisgabe privater Informationen oder die Veröffentlichung ihres Fotos werden von uns regelmäßig auf ihre Zulässigkeit geprüft und sind von Fall zu Fall gesondert zu beurteilen.

In einem unserer Fälle hat das Landgericht Frankfurt kürzlich entschieden, dass an die Identifizierung einer Person keine hohen Anforderungen gestellt werden müssen, es ist ausreichend, wenn sie im Bekanntenkreis erkennbar ist. Trotz der Verpixelung blieb die Frontalansicht des Fotos unseres Mandanten für Freunde, Bekannte und Kollegen leicht erkennbar, was im Zusammenhang mit der korrespondierenden Berichterstattung einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.

Rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten

Wenn Sie in Rechtsstreitigkeiten über von Ihnen aufgestellte Behauptungen oder über Sie getroffene Behaauptungen verwickelt sind oder mit diffamierenden Äußerungen konfrontiert werden, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Medienrecht zu wenden. Kontaktieren Sie uns unter anwalt@media-kanzlei.com für weitere Informationen.

Foto(s): https://www.pexels.com/photo/male-employer-gesticulating-and-explaining-idea-in-light-office-3760089/


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