„After-Crash“ Regeln – nach dem Autounfall …

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Jetzt geht es schon wieder los mit der Unfallsaison: Eis und Schnee machen die Straßen glatt - kurz mal nicht aufgepasst schon ist es passiert. Was tun wenn's dann gekracht hat? „Ein Unfall ist ein unvorhergesehenes Ereignis und damit immer auch ein Moment des Schreckens. Schnell kann man in dieser Situation die Übersicht verlieren", sagt Rechtsfachwirtin Alexandra Denzer aus der Kanzlei Kreienberg & Kuntz in Kaiserslautern. „Um in einer Unfallsituation nicht von ‚schlitzohrigen Unfallgegnern' oder ‚pfennigfuchsenden Versicherungen' benachteiligt zu werden, sollten sie wissen wie zu reagieren ist", meint Rechtsanwalt Felix Kuntz. „Zu diesem Zweck haben wir einmal die 10 wichtigsten ‚After-Crash'-Regeln für Sie zusammen gestellt":

1.    Bewahren Sie Ruhe: Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht in Panik auszubrechen, um weiteren größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich auch in keinem Fall unerlaubt von der Unfallstelle.

2.    Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. So schützt man sich und andere vor weiteren Unfällen.

3.    Verletzte versorgen: Sind Menschen verletzt worden, benachrichtigen Sie Arzt oder Krankenwagen, die Feuerwehr unter 112 verständigen und Erste Hilfe leisten. Verletzungen vom Arzt bescheinigen lassen.

4.    Polizei rufen: hierzu die 110 wählen, auch wenn diese in vielen Fällen nicht mehr zum Unfallort kommt (Bagatellfälle). Dann aber unbedingt selbst einen Unfallbericht ausfüllen.

5.    Unfallzeugen: Gibt es Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, sollten diese so lange am Unfallort warten, bis die Polizei eingetroffen ist. Namen und Anschriften von Unfallzeugen sollten notiert werden.

6.    Dokumentation des Unfallhergangs: Je genauer sie dabei vorgehen, je besser ist es. Ort und Zeit des Unfalls notieren. Den Schaden bzw. Hergang des Unfalls in einem Unfallbericht schildern. Zeichnen Sie auch eine genaue Unfallskizze. Machen Sie so viele Fotos wie möglich. Fotografieren Sie die Unfallstelle unbedingt von verschiedenen Standpunkten aus. Machen Sie also Fotos von den Unfallfahrzeugen und der Unfallstelle, auch von den entsprechenden Schadstellen an den Fahrzeugen. Sofern irgendwelche Gegenstände für den Unfallhergang eine Rolle spielen, sollten diese ebenfalls als Beweismittel fotografiert werden. Für eine Einschätzung der Abstände und Größen sollte ein Lineal oder ähnliches als Vergleichsobjekt auf dem Foto platziert werden. Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Nach der genauen Unfalldokumentation sollten sie die Unfallstelle räumen.

7.    Zahlen, Daten und Fakten notieren: Amtliches Kennzeichen, Typ und Marke der beteiligten Fahrzeuge notieren. Name und Anschrift des Fahrers und des Fahrzeughalters geben lassen. Sicherheitshalber auch die Papiere des Unfallgegners und sein Passfoto abfotografieren, vor allem wenn der Fahrer nicht der Halter ist, so kann man den Unfallgegner auch später noch identifizieren. Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins geben lassen. Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte.

8.    Sachverständigenauswahl: Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Besonderheiten können bei Bagatellschäden und beim Kaskoschaden gelten. Lassen sie ihren Rechtsanwalt die Sachlage überprüfen. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen bzw. übergeben sie die Abwicklung in die Hände ihres Rechtsanwaltes. Ihr Rechtsanwalt wird auch für sie einen wirklich unabhängigen KFZ-Sachverständigen auswählen. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständigen durch sogenanntes angeblich schnelleres Schadenmanagement der Versicherung mit deren eigenen Gutachtern ausgeschalten wird. Oftmals kommen Sie darüber gar nicht schneller an ihr Geld, sondern erhalten dann häufig sogar noch weniger Geld als ihnen eigentlich zustehen würde.

9.    Werkstattauswahl: Sie haben das Recht, Ihr Auto in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Es sei denn, mit der Versicherung oder bei geleasten und finanzierten Fahrzeugen besteht mit der Bank eine Vereinbarung, dass die Reparatur im Schadensfall nur in ganz bestimmten Werkstätten erfolgen darf. Daran sind sie gebunden.

10. Rechtsanwalt: Eine Rechtsberatung können diese Verhaltenstipps nicht ersetzen. Ziehen Sie im Zweifelsfall immer einen Rechtsanwalt hinzu und überlassen diesem die Abwicklung. Zur Durchsetzung eigener Ansprüche kann der Geschädigte immer einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. Unterschreiben Sie auch niemals ungeprüft irgendwelche Erklärungen, wie etwa Schuldanerkenntnisse oder Komplettabtretungserklärung der Versicherungen, ohne ihren Anwalt zu Rate zu ziehen. Blechschaden am Auto ist nicht nur ärgerlich, sondern kann unter Umständen richtig teuer werden, daher lohnt der Weg zum Anwalt. Dieser übernimmt auch schon die Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung und wickelt den Schaden in ihrem Interesse ab.

Gerne zitiert Rechtsanwalt Felix Kuntz einen alten Philosophen, der schon im Jahre 1650 wusste, dass man einen Fall gut überlegen sollte, zumal einen Unfall! Damit Sie in der Hektik eines Unfalles nichts vergessen, sollten Sie für die Aufnahme der Unfalldaten am besten das vorgedruckte Unfallberichtsformular der Kanzlei Kreienberg & Kuntz verwenden. Sie können sich entsprechende Formulare kostenlos online unter www.rechtsanwaelte-k-k.de herunterladen und ausdrucken oder sich direkt ein Exemplar in der Kanzlei Kreienberg & Kuntz, Kanalstraße 1, 67655 Kaiserslautern abholen.


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