Streaming abgemahnt von U+C Rechtsanwälte

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Aktuell mahnt die Kanzlei U+C aus Regensburg massenhaft wegen Nutzung eines Pornoportals "redtube.com" ab. Diese Kanzlei wurde bereits durch den gescheiterten Versuch, am 01.09.2012 einen "Pornopranger" im Internet einzurichten bekannt.

Jetzt ein neuer (anderer) Versuch: Gefordert wird eine Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz. Für Kosten und Schadenersatz werden pauschal 250,- € verlangt. Die Fristen sind (wie immer) kurz gesetzt. Diese Abmahnungen unterscheiden sich von den bisher bekannten (peer-to-peer oder Bittorren) dadurch, dass U+C eine Urheberrechtsverletzung schon im bloße Streamen sieht, bei dem gerade kein "öffentliches Zugänglichmachen" vorliegt.

Das ist umstritten und bisher nicht (höchstrichterlich) geklärt. In der Begründung wird auf eine Entscheidung des AG Leipzig vom 21.12.2011 verwiesen bei dem es aber um die Verantwortung der Streaming-Plattform-Betreiber (nicht der Nutzer der Plattform) ging.

Ferner ist die Datenerlangung und Herkunft noch ungeklärt. Ausserdem sind die bisher bekannt gewordenen Anträge beim Landgericht Köln überwiegend offenbar nur oberflächlich geprüft und dann "durchgewunken" worden.

Es bestehen daher erhebliche Bedenken gegen die Abmahnung und deren Rechtmäßigkeit.
Soweit der abgemahnte Verstoß selbst ab dem 09.10.2013 behauptet wird, ist die Abmahnung nach den neuen Segnungen des § 97 a UrhG zu bewerten.

Dazu regelt der neue § 97 a UrhG: Sollte die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam sein, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war.

Sollte (wider Erwarten) das Streaming jedoch urheberrechtlich bedenklich sein, hätte das erhebliche Auswirkungen auf andere Streamingportale wie bspw youtube.


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