Filesharing: (Auch) keine Haftung für volljährige Familienmitglieder

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Ohne Anhaltspunkte für illegales Filesharing, haftet der Anschlussinhaber (auch) nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen (BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 - „BearShare"). Damit rundet der BGH nach seiner "Morpheus"-Entscheidung (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12), in der der Haftung für minderjährige Familienmitglieder eine Absage erteilt worden ist, nach oben ab.

Wichtig: Falls es jedoch zuvor bereits Abmahnung wegen unerlaubten Filesharings gegeben hat, ist dieser Schutz in das Vertrauen aus familiärer Verbundenheit weg.


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