AG haftet bei Unterliegen auf Rechtsverfolgungskosten des Streithelfers auch bei mehrfachem Beitritt

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(Schwabmünchen Augsburg) Sehr interessante Entscheidung im Bankrecht. Der Bundesgerichtshof hat am 10.5.2010 entschieden, dass Streithelfer im Fall des Beitritts zu mehreren Anfechtungsverfahren jeweils ihre Kosten ersetzt verlangen können. Das Landgericht hatte die Verfahren nicht verbunden, womit jeweils rechtlich selbständige Verfahren und Rechtsvertretungen zulässig und abzurechnen waren.

Wir, Martin J. Haas Rechtsanwalt beglückwünschen den Kollegen, welcher mehrfach den Beitritt seiner Mandantschaft zu den verschiedenen Anfechtungsverfahren erklärte. Auch wenn das LG entgegen gesetzlicher Bestimmungen nicht verbunden hatte, darf auch einmal einem Rechtsanwalt zu so einem „Glücksfall" gratuliert werden, erst recht wenn drei Anerkenntnisurteile die Einschätzung der Sach- und Rechtslage der Rechtsanwalt des Streithelfers die Klägerin. Die Chance eine Wiederholung schätzen wir gering ein.


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