AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgreich einsetzen

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AGB sind:

Vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, die die eine Vertragspartei der anderen vorgibt.

Braucht man AGB?

Nein, aber Sie können für den Shopinhaber/Unternehmer sehr hilfreich sein, zumindest wenn es gute AGB sind. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein einheitlicher und detaillierter Massenvertrag sind, wird der Geschäftsverkehr erheblich vereinfacht.

Wo sind AGB gesetzlich geregelt?

Die AGB sind in § 305 bis § 310 des BGB geregelt. Das AGB-Recht ist auch stark von der Rechtsprechung geprägt.

Ist es ratsam, Muster-AGB oder einen Generator zu verwenden?

Muster-AGB oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend für Ihr Unternehmen oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Es ist daher wichtig, dass eine sorgfältige Prüfung, am besten durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, durchgeführt wird, ob die Muster für Ihr Unternehmen und ihre Situation passen und aktuell sind.

Es ist zu empfehlen, Ihre AGB regelmäßig „updaten“ zu lassen.

Kopieren Sie niemals AGB von anderen Unternehmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt.

Wie werden die AGB Vertragsbestandteil:

Voraussetzungen hierfür sind:

- Sie weisen ausdrücklich auf die AGB hin.

- Ihr Vertragspartner hat die Möglichkeit, diese in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. (Im Onlinehandel sollten die AGB als Download zur Verfügung gestellt werden)

- Ihr Vertragspartner stimmt der Geltung der AGB ausdrücklich zu.

Möglichkeiten z.B.:

-Checkbox (dokumentieren!); Hinweis im Angebot oder Bestellschein

Sollten die AGB in regelmäßigen Abständen geprüft und ggf. angepasst werden?

Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist dies erforderlich. Sollten sich AGB-Klauseln, die zuvor als zulässig galten, ändern, ist eine Änderung der AGB angebracht.

Welches Risiko bringen unwirksame AGB mit sich?

Unzulässige AGB-Klauseln werden viel abgemahnt. Der Streitwert ist nach gängiger Rechtsprechung 3.000 € pro unwirksamer AGB-Klausel. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, so dass dies oft kostspielig wird. Manchmal sind es nur Worte die sich geändert haben, z.B. „Textform“ statt „Schriftform“.

Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig für den Unternehmer auswirken.

Fazit:

1. Gute AGB sind sinnvoll. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern.

2. Keine kopierten AGB (©) oder ungeprüfte Muster-AGB verwenden.

3. Tipp: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Rechtsanwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.

Autorin: Rechtsanwältin Sabine Schenk, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheberrecht-, Wettbewerbsrecht-, Patentrecht), Spezialistin für IT- Recht, TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte (DESAG)

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie gerne im Bereich des AGB-Rechts. Sprechen Sie uns an!

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Tel: 08333 / 926936-0  

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