Aktuelle Abmahnung Denecke v. Haxthausen iAd DigiRights „Ai Se Eu Te Pego" von Michel Telo

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Uns erreichte die aktuelle Mitteilung, dass die Kanzlei Denecke von Haxthausen Im Auftrag Ihrer Mandantin der DigiRights Administration GmbH spricht aktuell Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem erfolgreichen Musikwerk „Ai Se Eu Te Pego" von Michel Telo in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ausspricht.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer solchen Abmahnung sind gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!

Lassen Sie sich nicht von sehr kurz anmutenden Reaktionsfristen oder beigefügten Ablichtungen von einstweiligen Verfügungen beeinflussen. Behalten Sie allerdings im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige Einstweilige Verfügungen birgt!

Häufig wird immer noch die Auffassung vertreten, dass solchen Abmahnungen am besten mit Ignoranz zu begegnen sei. Diese Art von Strategie ist äußerst gefährlich. Unserer Einschätzung kann zu solch einem Verhalten nicht geraten werden. Die Erfahrung zeigt, dass im Bereich der Abmahnindustrie selten ein ermittelter Verstoß einfach so unter den Tisch fallen gelassen wird.

In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass das Amtsgericht München in einer kürzlichen Pressemitteilung die Anhängigkeit derzeit über 1.400 Klagen gegen mutmaßliche Filesharer bekannt gegeben hat. Dieser Trend bestätigt die zunehmende härtere Gangart der Rechteinhaber.

In den Abmahnschreiben der Kanzlei Denecke von Haxthausen wird ein Abgeltungsbetrag von 480,- Euro gefordert.

Weiterhin wird mit dem Schreiben dem Abgemahnten eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt. Hierdurch soll sich der Unterzeichner zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Falle der nochmaligen Rechtsverletzung verpflichten.

Achtung

Bei dem abgemahnten Werk handelt es sich häufig um einen Bestandteil eines Chart Container/ Samplers, wie German Top 100 Single Charts. Daher drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien. Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Was kann ein fachkundiger Rechtbeistand für Sie erreichen?

In erster Linie sollte das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners sein. Die Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung, gibt Ihnen die Sicherheit sich nicht über das Notwendige hinaus sich der Gegenseite zu verpflichten. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Um die Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen uns unter 0211-98397654.

Alternativ können Sie die Abmahnung auch - unter Angabe einer Telefonnummer per Fax an die 0211-98397629 oder per Email an kontakt@rechtsanwalt-dreger.de senden. Wir rufen Sie dann kostenlos zurück.

Wichtig: Die Bearbeitung eines Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten festen Pauschalvergütung!

Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


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