Aktuelles BGH-Urteil zu Lebens-/Rentenversicherungsverträgen

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Verbraucher, die Lebensversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge vor dem 31.12.2017 abgeschlossen haben, können sich häufig auch heute noch erfolgreich von diesen durch die Ausübung eines Rechts zum Widerspruch bzw. Rücktritt lösen und auf diese Weise das eingezahlte Geld zurückerhalten, auch wenn die Lebensversicherung sich nicht gerade prächtig entwickelt hat. Voraussetzung ist, dass die Belehrung über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht fehlerhaft ist.

BGH-Urteil zu Lebens-/Rentenversicherungsverträgen stärkt Versicherte

In einer aktuellen Entscheidung vom 21.02.2024 – IV ZR 297/22 - hat der BGH nun fest-gestellt, dass eine Belehrung fehlerhaft ist, wenn in der Belehrung der Beginn der Wider-spruchsfrist allein an den Erhalt des Versicherungsscheins und nicht wie gesetzlich vorge-sehen auch an die Überlassung der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinfor-mation geknüpft wird.

Verbraucher, die mit ihrer Lebensversicherung oder ihrer Rentenversicherung unzufrieden sind, sollten von einem spezialisierten Rechtsanwalt die Vertragsunterlagen prüfen las-sen, um festzustellen, ob im konkreten Einzelfall ein Widerspruch oder Rücktritt erfolg-reich durchgesetzt werden kann.

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Foto(s): Siegfried Reulein


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