„Alien: Isolation“ - Abmahnung durch die rka Rechtsanwälte

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Die rka Rechtsanwälte mahnen im Auftrag ihrer Mandantschaft Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Alien: Isolation“ ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung so wie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 900,00 Euro.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der rka Rechtsanwälte erhalten haben, wird ihnen zur Last gelegt, eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Alien: Isolation“ durch illegales Filesharing begangen zu haben. Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharings nicht erklären, jedoch ist bei der Verwendung von Online-Tauschbörsen zu beachten, dass bereits durch das einmalige Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Alien: Isolation“ dar.

Die Abmahnung ist dann eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung und bietet die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie bei dem Erhalt einer Abmahnung der rka Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Alien: Isolation“ diese nicht lediglich ignorieren. Dies hat lediglich zur Folge, dass gegen Sie weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können, welche mit weiteren Kosten verbunden sind. Gegenteilig ist es jedoch auch nicht ratsam, voreilige Handlungen vorzunehmen. Stattdessen sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist wahren!

Suchen Sie insbesondere einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und der damit geltend gemachten Forderungen überprüfen kann. Ihr aufgesuchter Rechtsanwalt wird das Ziel verfolgen die Forderungen (zumindest anteilig) zurückzuweisen. Durch voreilige Handlungen wie Zahlung oder Kontaktaufnahme mit der Gegenseite kann dieses Ziel jedoch vereitelt werden. Auch die voreilige Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Begutachtung der Erklärung kann für den Erklärenden gravierende Nachteile haben. Denn wurde eine Erklärung erst einmal abgegeben, so bindet diese den Erklärenden grundsätzlich ein Leben lang. Auch wenn meist der Unterlassungsanspruch als der weniger einschneidende angesehen wird, birgt dieser aufgrund dessen die weiterreichenden Risiken.

Gerne können Sie uns telefonisch in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Auch können Sie das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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