Alkohol im Straßenverkehr?

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Bei Trunkenheitsfahrten auf dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer!

Seit Juni 2019 dürfen im öffentlichen Straßenverkehr mittlerweile auch in Deutschland Elektroroller, sogenannte E-Scooter, genutzt werden.

Vielen Nutzern ist jedoch nach wie vor nicht bewusst, dass E-Scooter in rechtlicher Hinsicht als Kraftfahrzeug eingestuft werden und dadurch die gleichen Promillegrenzen gelten wie beim Autofahren.

Die rechtlichen Konsequenzen dieser Trunkenheitsfahrten auf E-Scootern sind schwerwiegend.

  • ab 0,5 Promille = Bußgeld ab 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg), ein Monat Fahrverbot (Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG)
  • ab 1,1 Promille = Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte im Fahreignungsregister, Fahrerlaubnisentziehung (Straftat gem. § 316 StGB)
  • ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen (beispielsweise Fahren von Schlangenlinien) = Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte, Fahrerlaubnisentziehung (Straftat gem. § 316 StGB)
  • über 0,0 Promille, wenn der Fahrer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder er sich noch in der Probezeit befindet = Bußgeld ab 250 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister, Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar (Ordnungswidrigkeit gem. § 24c StVG)

Sollten Sie in den Verdacht einer alkoholbedingten Ordnungswidrigkeit oder Straftat gelangen, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Grundsätzlich gilt: Schweigen ist Gold.

Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Entlastende Tatsachen können auch im laufenden Verfahren noch vorgetragen werden. Geben Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Die Durchführung eines Atemalkoholtestes dürfen Sie ablehnen. Lediglich eine später erfolgende Blutuntersuchung auf Ihren Blutalkoholwert müssen Sie durchführen lassen.

Wir empfehlen Ihnen so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu Ihrer Beratung einzuschalten, um eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Einem Rechtsanwalt stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, das Verfahren in eine für Sie günstige Richtung zu lenken, wie etwa das Erwirken einer Verfahrenseinstellung, einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen oder die Vermeidung einer Fahrerlaubnisentziehung oder eines Fahrverbots.

Weitere Verkehrsverstöße sind möglich

Neben der Trunkenheitsfahrt kommen zudem Verkehrsverstöße in Form einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Rotlichtmissachtung oder einer Nichteinhaltung des Mindestabstandes in Betracht. Viele der daraus resultierenden Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, sodass eine Überprüfung durch erfahrende Rechtsanwälte oft lohnenswert ist.

Wir als Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte beraten Sie gerne in allen Bereichen des Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Verkehrsrechts.

Da sowohl das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht als auch das Verkehrsrecht zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei zählt, stehen wir Ihnen als optimaler Partner zur Seite, um Sie im Rahmen von Verkehrsverstößen zu unterstützen.

Neben Sie dazu telefonisch oder über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf.

Gerne beraten wir Sie auch bundesweit und vertreten Sie vor allen deutschen Gerichten

Ihre Meyer & Vetter Rechtsanwälte


Foto(s): Sebastian Meyer

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